Mündelsichere Fonds
Die Einzelfall-Entscheidung, ob ein Fonds mündelsicher im Sinne des BGB ist, obliegt dem jeweiligen Vormundschaftsgericht. Hierbei kann sich das Gericht bei seiner Entscheidungsfindung an bereits vorliegenden gerichtlichen Genehmigungen orientieren, ist aber nicht daran gebunden.
Der Branchenverband BVI sammelt die ihm bekannten gerichtlichen Genehmigungen der Anlage von Mündelgeld in Anteilen deutscher Investmentfonds gemäß § 1811 BGB. Die Liste der Investmentfonds, die als mündelsicher angesehen werden, finden Sie hier.




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