BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Agent, Person

Agent, gebundener (agent bound by contract)

Person, welche die Anlage-oder Abschlussvermittlung ausschliesslich für Rechnung und unter Haftung eines Einlagenkreditinstituts oder Wertpapierdienstleistungs-Unternehmens im Inland betreibt. Da die Institute die Gewährleistung für die gebundenen Agenten übernommen haben, kann der Kunde bei (Beratungs)Fehlern des Agenten allfällige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Institut geltend machen, woraus sich ein mitunter erhebliches Haftungsrisiko ergibt. Die Aufsichtsbehörden verlangen daher eine angemessene Unterlegung dieses Haftungsrisikos. Siehe Abschlussvermittlung, Risiko, operationelles. Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 13, Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 107 f.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen