BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Abschlag, Verkauf

Abschlag (markdown; discount)

Beim Verkauf von Wertpapieren auf Kundenrechnung die im Preis enthaltende Gewinnspanne der Bank bzw. des Händlers (Brokers). Der Unterschied zwischen dem heutigen Kurs von bestimmten Devisen und dem (wenn nicht anders definiert) Dreimonatskurs dieser Währung auf dem Terminmarkt. Zinsabzug (Diskont) beim Ankauf später fällig werdender Forderungen, insbesondere von Wechseln und Schecks. Die Diskontierung erfolgt in der Regel durch eine Bank. Zahlung, durch welche eine Rechnung nicht vollständig ausgeglichen wird: eine Schuldtilgung à conto (payment on account), eine Rate. Bei der Begebung neuer Wertpapiere der sich dadurch ergebende Preisnachlass (meistens in Prozent ausgedrückt), dass der Ausgabekurs unter dem Nennwert liegt, um Käufer anzulocken. Beim Handel mit Optionsscheinen der (zumeist in Prozent angegebene) Betrag, um den der Bezug der Aktie über den Weg eines gekauften Optionsscheins billiger ist als der direkte Kauf dieser Aktie (Gegenteil: Prämie). Bei einem Future bedeutet ein Abschlag (Disagio), dass der Kontraktpreis niedriger ist als der Kassapreis des zugrundegelegten Basiswertes. Beim Umtausch von Regionalgeld in das gesetzliche Zahlungsmittel (EUR) übliche Minderung der zum Rücktausch angebotenen Summe. Siehe Aktienanleihe, Aktien-Optionen, Barwert, Basis, Devisentermingeschäft, Diskont, Deduktion, Kompensation, Option, Rate, Report, Regionalgeld, Rohstoff-Terminvertrag, Spekulation, Swapsatz, Terminmarkt, Tilgung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen