BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Aufsicht, Deutschland

Aufsicht, zentralbankliche (central bank supervision)

In Deutschland obliegt der Deutschen Bundesbank nach § 7 KWG die laufende Überwachung der Institute sowie die Durchführung und Auswertung von bankgeschäftlichen Prüfungen und das Bewerten von Prüfungs-Feststellungen. Alle anderen Bereiche unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Siehe Aufsichts-Dreieck.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen