BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Ausführung, FOK

Ausführung, sofortige (fill-or-kill order, FOK)

Klausel an Börsen für einen Auftrag, der sogleich vollständig ausgeführt werden muss. Ist solches der Bank oder dem Börsenmakler nicht möglich, so wird die Order gestrichen. Im Zuge der Verbindung zwischen Kunde und Bank bzw. Börsenmakler über Telephon und Computer sind Aufträge mit dieser Einschränkung häufig geworden. Siehe Auftragsverzögerung, Best Execution.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen