BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Anlage-Vermittlung, Zusammenbringen

Anlage-Vermittlung (investment brokerage)

Das Zusammenbringen von Partnern oder auch nur der Nachweis von Geschäften über die Anschaffung und Veräusserung von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten oder Derivaten. In Deutschland sind die entsprechenden Dienstleistungen erlaubnispflichtig, und es unterliegen einschlägige Dienstleister der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Siehe Agent, gebundener, Anlageberatung, Broker, Finanzunternehmen, Finanzwetten, Peer-to-Peer Lending, Portaldienst. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 199 (auch die Vermittlung bestimmter Wetten ist erlaubnispflichtig). Anlagevermögen (fixed assets, permanent assets); Bei einem Unternehmen alle Sachwerte, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen. In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung grundsätzlich alle produzierten und damit reproduzierbaren Güter, die länger als ein Jahr wiederholt oder dauerhaft in der Produktion eingesetzt werden: der Kapitalstock); im einzelnen sind einen Reihe statistischer Definitionen und Abgrenzungen zu beachten. Siehe Bilanzregel, goldene, Facility Management, Gewerbekapital, Investition, Investitionsgüter, Vermögen, Vermögenswert, Zeitwert. Vgl. zur Sachvermögensbildung den Anhang "Statistik des Euro-Währungsgebiets", Rubrik "Finanzkonten und nichtfinanzielle Konten", Unterrubrik "Jährliche Ersparnis, Investitionen und Finanzierung" sowie die Rubrik "Preise, Produktion, Nachfrage und Arbeitsmärkte", Unterrubrik "Verwendung des Bruttoinlandsprodukts" im jeweiligen Monatsbericht der EZB, Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2008, S. 34 f. (Vermögensbilanz; Fragen der statistischen Erfassung).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen