BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Aufwandsentschädigung, Zahlung

Aufwandsentschädigung (expense allowance)

Zahlung von Geld zur Begleichung der Ausgaben, die für die Erbringung einer bestimmten Leistung (im besonderen durch einen [öffentlichen] Amtsträger) notwendig sind. Siehe Gerichtsgeld, Justitiengeld, Schöffengeld, Sitzgeld, Umzugsgeld Vergütung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen