BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Ausgaben, Sinne

Ausgaben (expenses)

Im weitesten Sinne jeder Abgang von Zahlungsmitteln aus der Kasse eines Wirtschaftssubjekts (Privathaushalt, Unternehmen, öffentliche Stelle), unabhängig vom Zweck (etwa: Kauf von Waren und Dienstleistungen, Darlehn, Steuerzahlung, Spende). Das Gegenteil von Ausgaben sind Einnahmen. Geldleistungen (Zahlungen) öffentlicher Haushalte gemäss dem festgestellten Haushaltsplan. Im Rechnungswesen Oberbegriff für Auszahlungen (Geldabflüsse aus dem Betrieb), Abgängen von kurzfristigen Forderungen (einschliesslich Wertpapiere) und den Zugängen von kurzfristigen Verbindlichkeiten (einschliesslich Rückstellungen); Ausgaben = Auszahlungen plus Zunahme von Verbindlichkeiten minus Abnahme von Forderungen. Siehe Auszahlung, Aufwand, Einkünfte, Expensen, Kosten.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen