BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Arbeitsmarktpolitik, Massnahmen

Arbeitsmarktpolitik (labour market policy)

Alle Massnahmen mit dem Ziel, das Angebot oder die Nachfrage nach Arbeitsleistungen zu beeinflussen. Weil die sogenannte aktive Arbeitsmarktpolitik (active employment policy) in der Regel eine beachtliche Umleitung von Geldströmen in sich schliesst, wird sie von der Zentralbank in ihren Auswirkungen beobachtet. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2006, S. 63 ff. (grundsätzliche Überlegungen; viele Übersichten; S. 70: wertvolles Glossar der Begriffe; S. 82 ff.: Aufzählung der gesetzlichen Massnahmen in Deutschland seit 1995), Monatsbericht der EZB vom Januar 2007, S. 67 ff. (ausführliche, lehrbuchmässige Darstellung in Bezug auf den Arbeitsmarkt im Euro-Währungsgebiet mit vielen Übersichten), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2007, S. 50 (Übersicht der Arbeitsmarkt-"Reformen" in der EU).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen