BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Abgaben, Auflagen

Abgaben (dues, charges, contributions, imposts)

Allgemein heute sämtliche Auflagen (als verpflichtende Geldleistungen; imposts, duties), die in irgend einer Form und bei verschiedenen Anlässen als Zahlung anfallen. Oberbegriff für sämtliche Geldleistungen, welche der Staat aufgrund seiner Finanzhoheit Privathaushalten und Unternehmen auferlegt. Gegliedert werden die Abgaben in der Regel in Gebühren, Beiträge, Steuern und Zölle; auch andere Einteilungen sind üblich. In alten Dokumenten auch die Ablieferung einer bestimmten Menge an Erzeugnissen (der Land-und Forstwirtschaft) wie etwa dem Zehnten, in der Regel im Rahmen eines Fronverhältnisses. Hierbei erhielt ein Bauer (Höriger, Leibeigener) von einer Grundherrschaft Land, Schutz und oft auch die Sicherung des Lebensunterhalts in Notlagen. Als Gegenleistung hatte der Hörige festgelegte Mengen an Waren (wie Getreide, Holz, Honig, Tuche) der Grundherrschaft (Fron = Herr) zu überstellen sowie auch Dienstleistungen (Hand-und Spanndienste) zu erbringen. Siehe Auflagen, Beitrag, Fiskalquote, Frongeld, Gebühren, Gefälle, Impost, Maut, Schatzung, Umlage, Zins, Zinsknechtschaft.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen