BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Accrual-Prinzip, Grundregel

Accrual-Prinzip (accruals principle)

Allgemein werden nach dieser Grundregel Geschäftsvorfälle immer in derjenigen Periode buchhalterisch erfasst und im Periodenabschluss (Bilanz) ausgewiesen, der sie zuzurechnen sind. Die Erfassung als Aufwand und Ertrag erfolgt mit anderen Worten stets in jener Rechnungsperiode, in welcher der Wertverzehr bzw. Wertzuwachs eintritt (zeitliche Abgrenzung), ohne Rücksicht darauf, wann die Abwicklung geschieht, nämlich die tatsächlichen Zahlungen erfolgen. Im besonderen bei Zinsen die periodengetreue Erfassung von Zinserträgen in der Statistik. Die Erträge werden nicht erst zum Zeitpunkt der Zahlung gebucht (Actual Receipts Method), sondern fortlaufend über die Zinsperiode verteilt. Siehe Ausschüttungs-Prinzip, Cash Accounting, Completed Contract-Methode, Zinsänderungsvorbehalt. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom März 2005, S. 34 f. (S. 35: Übersicht der Auswirkung der Berechnung auf die Zahlungsbilanz).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen