BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Aufsicht, European

Aufsicht, europäische (central European financial markets supervision)

Gemäss Übereinkunft der EU-Finanzminister vom Januar 2004 ist die Finanzmarktaufsicht örtlich dreigeteilt und zwar Paris für die Wertpapieraufsicht, London für die Bankenaufsicht und Frankfurt am Main für die Versicherungsaufsicht. -Zur Errichtung der von manchen geforderten Europäischen Zentralaufsichtsbehörde wäre eine Änderung des EG- Vertrags notwendig. Zudem bräuchte eine funktionsfähige Zentralaufsicht ein einheitliches Aufsichts(verfahrens)recht. Aber auch nach der Umsetzung von Basel-II gibt es zahlreiche Wahlrechte; diese sind Ausdruck der nach wie vor vorhandenen Vielfalt auf den nationalen Finanzmärkten, insbesondere im Bereich des Retailgeschäftes. Siehe Aufsichtsbehörden, Aufsichts-Harmonisierung, europäische, Banking Supervisory Committee, Cassis-deDijon- Urteil, Citigroup-Manipulation, Committee of European Banking Supervisors, Enforcement, Finanzmarktaufsicht, europäische, German Finish, Lead Supervisor, Lamfalussy- Vorschlag, Subsidiaritätsprinzip. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2006, S. 49 (Gegenüberstellung der Aufsicht in Deutschland, England und den USA).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen