BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Ablehnung, Geldkarten-Geschäft

Ablehnung (decline)

In Zusammenhang mit dem Geldkarten-Geschäft die verneinende Auskunft auf eine Autorisierungsanfrage bei der Karten ausgebenden Bank. Dabei wird ein Applikationskryptogramm (application authentication cryptogramme) erstellt und gespeichert, um auffällige Kartennutzer herauszufiltern. Siehe Autorisierung, Computerzahlung, Geld, elektronisches, Geldkarte, Geldbörse, elektronische, Geldwäsche, Karten- Echtheitsprüfung, Karteneinsatzdatei, Kreditkarte, Netzgeldgeschäft, Pay per Touch, Radio Frequency Identification, Scoring, Ticketing, elektronisches.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen