BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Amber, Light

Amber Light (so auch oft in Deutschen gesagt; manchmal auch: Rote Flagge; seltener: Warnsignal)

In Bezug auf Finanzprodukte das Erreichen eines Kurses, das sofortiges Handeln des Inhabers des Vermögensgegenstandes erfordert. Siehe Ad-hoc-Mitteilung, Follow-up-Prüfung, Frontrunning, Gewinnwarnung, Publizität, situationsbezogene, Scalping, Veröffentlichung, unverzügliche, Umstände, bewertungswichtige Watchlist. American Depositary Receipts, ADRs: Aktien-Zertifikate, die von Banken der USA ausgegeben werden und Aktien ausländischer Gesellschaften verbriefen. Über ADRs können auf diese Weise ausländische Aktien an US-Börsen und (was für viele Anleger schon aus Gründen der Kurssicherungskosten wichtig ist) und in USD gehandelt werden. Ein ADR kann sich dabei auf eine Aktie, auf mehrere Aktien, aber auch lediglich auf einen Aktienbruchteil beziehen. Siehe Aktien-Zertifikat, Verbriefung, Zertifikat.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen