BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Arbeitnehmerentgelt, Kopf

Arbeitnehmerentgelt pro Kopf (compensation per employee)

Die Geld-und Sachleistungen gesamthaft, die von Arbeitgebern an die Arbeitnehmer erbracht werden, geteilt durch die Gesamtzahl der Arbeitnehmer. Diese Grösse wird von der Zentralbank sorgfältig beobachtet, weil aus ihr Rückschlüsse über die wirksame (Geld)Nachfrage gezogen werden können. Siehe Arbeitskosten, Fringe Benefits, Zwei-Säulen-Prinzip. Vgl. die jeweiligen Werte, aufgeschlüsselt nach Wirtschaftszweigen, im Anhang "Statistik des Euro- Währungsgebiets", Rubrik "Preise, Produktion, Nachfrage und Arbeitsmärkte" im jeweiligen Monatsbericht der EZB, Monatsbericht der EZB vom Oktober 2004, S: 36 f., Monatsbericht der EZB vom Juli 2005, S. 43 ff. (Neuberechnung; Übersichten), Monatsbericht der EZB vom Oktober 2006, S. 36 ff. (Vergleich Tarif-Verdienste und Effektiv-Verdienste; S. 37 wichtige Übersicht der Entwicklung seit 1996), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom August 2007, S. 51 (Schwierigkeiten der statistischen Erfassung durch zunehmende Komplexität der Verträge).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen