BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Ausfuhrprämie, Vergütung

Ausfuhrprämie (export bounty)

Eine Vergütung an Exporteure durch den Staat in Form von Steuernachlass oder direkter Geldzahlung, um den Absatz ausgewählter Produkte oder aller im Inland gefertigten Waren auf . Auslandsmärkten gesamthaft oder . in bestimmte Währungsräume zu fördern und dadurch ein Ventil für heimische Überkapazitäten zu schaffen (die auf diese Weise erhalten bleiben!) oder um ausländische Zahlungsmittel zu gewinnen. Siehe Andienungspflicht, Belassungsquote, Devisendecke, Devisenbehörde, Devisen-Zwangswirtschaft, Exportkredit-Garantie, Parallelitätsgebot, Rückgeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen