BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Ausbuchung, Entfernung

Ausbuchung (write-off)

Allgemein die Entfernung eines Vermögenswertes oder einer Schuld (oder eines Teils davon) aus der Bilanz eines Unternehmens. Das von einer Bank gewährte Darlehn wurde als notleidend eingestuft, auf seine Einbringlichkeit (collectibility) ohne Aussicht auf Erfolg überprüft und wird daher nicht weiter in den Büchern geführt. Siehe Ausfall-Verlust, Reintermediation, Kredit, notleidender Schulden, notleidende.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen