BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Allodgeld, Früher

Allodgeld (freehold fee)

Früher eine Zahlung dafür, dass ein Lehngut gesamthaft oder Teile davon (Ackerland) zum vererblichen Ganzeigen (= Allod, vom lateinischen ALLODIUM: Freigut) wurden. Siehe Freikaufgeld, Frongeld, Zinser.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen