BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Aufzeichnungspflicht, Deutschland

Aufzeichnungspflicht (record requirement)

In Deutschland sind Banken verpflichtet, über Wertapiergeschäfte mit ihren Kunden Niederschriften anzufertigen und der Aufsichtsbehörde jederzeit zugänglich zu machen. Siehe Dossierpflicht, Falschberatung. Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 13.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen