BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Authentifizierungsgebot, Aufsichtsrechtlich

Authentifizierungsgebot (authenticity imperativ)

Aufsichtsrechtlich gebotener Grundsatz, wonach bei allen Geschäften auf dem Finanzmarkt die an dem jeweiligen Geschäft Beteiligten eindeutig identifizierbar sein müssen. Siehe Bankgeheimnis, Finanzgeier, Geldwäsche, Identitätsprüfungspflicht, Internet-Angebote, Konto, anonymes, Konto, falsches, Konten-Offenlegung, Kontosperre, Kundendaten-Informationspflicht, Schattenbankbereich, Nominee, Tafelgeschäft, Zahlungsverkehrsverordnung Autobank (auto bank): Im Besitz von Automobil-Herstellern befindliche Banken mit dem hauptsächlichen Zweck, die Kunden beim Kauf oder Leasing eines Fahrzeugs aus dem eigenen Haus zu finanzieren. Teilweise erstrecken sich die Geschäfte auch auf die Vergabe von Darlehn an die Zulieferer. Bei Vergleichen der Konditionen der Autobanken mit anderen Finanzierungsquellen schnitten diese Spezialinstitute weltweit in der Regel weniger gut ab. Siehe Privatbanken.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen