BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Aufwand, Mehrzahl

Aufwand in der Mehrzahl auch [unschön] Aufwände (expense, operating expenditure)

Allgemein ein Mass für den Einsatz oder die zu erbringende Leistung, um ein beabsichtigtes, geplantes Ergebnis zu erzielen. Der Einsatz wird dabei regelmässig in Geld ausgedrückt. Er kann aber auch in Mengeneinheiten (wie vor allem Arbeitsstunden, Materialbedarf, Maschinenbelegungszeiten) angegeben werden. Die von einem Unternehmen im Verlauf einer Abrechnungsperiode in Geld bewerteten verbrauchten Waren und Dienstleistungen, die in der Gewinn-Verlust-Rechnung zur Ermittlung des Periodenergebnisses dem Ertrag gegenübergestellt werden (Wertverzehr, Wertverbrauch). Als betrieblichen Aufwand wird dabei jeder bezeichnet, der in Verfolgung des eigentlichen betrieblichen Leistungsziels anfiel, wie Löhne und Gehälter. Betriebsfremden Aufwand nennt man solchen, der nicht direkt mit der Erstellung und Verwertung der betrieblichen Hauptleistung entstand, etwa Spenden. Ordentlicher Aufwand heisst jener, der mehr oder weniger regelmässig im Abrechungszeitraum anfällt, im Gegensatz zum ausserordentlichen Aufwand, wie etwa Brandschaden, ungewöhnliche Kursverluste bei Wertpapieren. Perioden(in)konsistenter Aufwand heisst jener, der in gleichem (ungleichem) Abrechnungszeitraum anfiel, etwa beim mehrjährigen Bau von Gebäuden. Neutraler Aufwand ist solcher, der nicht durch die betriebliche Leistungserstellung verursacht wird; dieser wird dem Zweckaufwand gegenübergestellt, nämlich dem periodenkonformer, betrieblicher, ordentlicher Aufwand: den Grundkosten. -Was im einzelnen als Aufwand angesetzt werden darf, richtet sich nach den jeweiligen Buchführungsvorschriften. Siehe Aufwendungen, Ausgaben, Basisgewinn, Erfolg, Ergebnis, Erlös, Ertrag, IFRS, Generally Accepted Accounting Principles, Gewinn, Kosten.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen