BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Aushungern, Firma

Aushungern (starving out)

Allgemein die Politik einer Firma, Aktionäre bzw. Gesellschafter zum Verkauf ihrer Anteile zu bewegen. Früher in erster Linie dadurch, dass selbst hoher Gewinn durch bilanzielle Kniffe (etwa: hohe Prozess-Rückstellungen) nicht ausgeschüttet wurde. Heute mehr durch das gezielte Lancieren von Schreckensmeldungen hinsichtlich der Ertragsaussichten. Siehe Ad-hoc-Mitteilung, Angaben, verschleierte, BullRaid, Delisting, Frontrunning, Kursmanipulation, Publizität, situationsbezogene, Scalping, Schadensersatzpflicht, Stimmrecht-Offenlegung, Umstände, bewertungswichtige, Veröffentlichung, unverzügliche.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen