BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Aufsichts-Dreieck, Bezug

Aufsichts-Dreieck (supervisory triangle)

In Bezug auf Deutschland gesagt von der Tatsache, dass Banken von Wirtschaftsprüfern, von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und von der Deutschen Bundesbank überwacht werden. Eine genauere Abgrenzung der Befugnisse und durchsichtigere Ausführungsbestimmungen im einzelnen sind Forderungen, die von den Verbänden der Kreditwirtschaft immer wieder vorgebracht werden. Siehe Aufsicht, Aufsichtsbehörden, Aufsichtsgespräche, Basel-III. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 113 (die BaFin kann Prüfungsgegenstände festlegen, die bei der Wirtschaftsprüfung besonders zu beachten sind).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen