BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Aufschub-Frist, Bank

Aufschub-Frist (teaser rate)

Eine Bank räumt dem Schuldner vertraglich ein, mit der Bedienung des Darlehns erst nach einiger Zeit zu beginnen; es werden also zunächst keine Abzahlungen und Zinsen fällig. Einem Schuldner wird zugestanden, jetzt fällige Zahlungen zu einem späteren Zeitpunkt zu leisten. Siehe Amortisation, negative, Beleihungswert, Erstraten-Verzugsklausel, Immobilienpreise, Subprime-Krise, Zinsstundung, Zwei-Achtundzwanzig-Kredit.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen