BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Annehmungsgeld, Zeit

Annehmungsgeld (admission charge)

Eine in früherer Zeit erhobene Abgabe von Personen, die sich innert einer (Stadt)Gemeinde oder eines Territoriums auf Dauer niederlassen wollten. Gebühr bei der Aufnahme eines neuen Gesellen in eine Zunft, auch Brudergeld, Heischgeld und Heischungsgeld (Heischung = hier: Aufnahme in eine Zunft) genannt. Die Höhe des Beitrags wurde in der Regel fallweise von der Zunftversammlung, manchenorts auch allein vom Zunftmeister (= Ältermann, Ammeister, Vorgeher; master of the guild) festgesetzt. Siehe Abzugsgeld, Anzugsgeld, Aufleggeld, Innungsgeld, Pfeffergeld, Zunftgeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen