BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Abzugsgeld, Bargeld

Abzugsgeld (escape fee; detraction)

Eine frühere, im voraus in Bargeld zu entrichtende Abgabe für Bürger, die aus dem Verband einer (Stadt)Gemeinde bzw. einer Herrschaft wegziehen (Auswanderer, out-migrants), auch als Abfahrtsgeld, Abschiedsgeld, Abschossgeld, Hebgeld, Loskaufgeld, Nachschossgeld, Nachsteuergeld und Permissionsgeld, lateinisch: CENSUS EMIGRATIONIS bezeichnet. Soweit von (heimlichen) Emigranten (etwa nach den USA) kein Abzugsgeld entrichtet wurde, machte man in vielen deutschen Territorialstaaten die Angehörigen für die (Nach)Zahlung der entsprechenden Beträge haftbar; junge Leute, die sich ausserhalb der Gemeinde verehelichen und dort in Besitztum einheiraten, alle, die Eltern oder Verwandte beerben wollten (auch Erbpfundgeld genannt: praktisch eine Erbschaftsteuer). Eine Zuwendung an Soldaten, die aus dem Heeresdienst ausschieden, auch Marschgeld genannt. Siehe Annehmungsgeld, Anzugsgeld, Dienstgeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen