BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Abschreckung, Vorwurf

Abschreckung, aufsichtsrechtliche (supervisory deterrence)

Der Vorwurf an den Gesetzgeber und an die Aufsichtsbehörden, sie würden durch "bürokratischen Overkill" vor allem Börsenzugänge erschweren. Verlangt wird in diesem Zusammenhang, Börsensegmente mit deutlich niedrigerer Regulierungsdichte zu ermöglichen. Andererseits aber überhäuft man die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, wenn in Deutschland im Börsensegment Freiverkehr eine Aktie in unangenehmer Weise in Erscheinung tritt. Siehe Anlegerschutz, Aufsichtsvermeidung, Ausschuss-Wahn, Beaufsichtigung, vollständige, Kompetenz-Konflikt, aufsichtsrechtlicher, Moral Suasion, Regulierungswut, Sarbanes- Oxley Act, Straitjacking, Subsidiaritätsprinzip.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen