Börsenbesucher (settlement authorised person)
Allgemein diejenigen Personen, welche Geschäfte an einer Börse gemäss deren Zulassungsvorschriften abschliessen dürfen. Jeder, der ein Gut (Devisen, Effekten, Waren) an der Börse (ver)kaufen will, muss sich daher einer zum Abschluss des Geschäftes berechtigten Person bedienen. In Deutschland auch Skontroführer-Unternehmen. Siehe Karten-Stapel, Skontroführer.




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