Heizungsgesetz: Verfassungsgericht kippt Blockade für Bundestag
Veröffentlicht: 09.07.2026 um 19:43 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Karlsruhe gibt grünes Licht: Der Bundestag kann am Freitag über das neue Gebäudemodernisierungsgesetz und die Gesundheitsreform abstimmen. Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag eine Organklage der Linksfraktion als unzulässig zurück und lehnte zudem Eilanträge gegen die geplante GKV-Reform ab.
Gericht kippt Blockade
Die Karlsruher Richter begründeten die Abweisung der Klage gegen das Heizungsgesetz mit einem fehlenden Rechtsschutzbedürfnis. Anders als 2023, als ein ähnlicher Eilantrag das damalige Heizungsgesetz der Ampel-Koalition vorübergehend stoppte, bleibt der Weg diesmal frei.
Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD können die Abstimmung nun noch vor der Sommerpause durchziehen. Auch die Eilanträge von Grünen und Linken gegen die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lehnten die Richter ab.
Das ändert sich beim Heizen
Das neue Gesetz markiert eine deutliche Abkehr von früheren Regelungen. Die bisherige Verpflichtung, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, entfällt. Stattdessen dürfen Gas- und Ölheizungen auch über 2029 hinaus betrieben werden – allerdings nur mit CO2-neutralen Brennstoffen.
Ab 2028 ist für Bestandsheizungen eine sogenannte Grüngasquote vorgesehen. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche begrüßte die Entscheidung. Die Grünen kritisieren das Gesetz dagegen als „Kostenfalle für Verbraucher“. Die Linke kündigte weiteren Widerstand an – ein Hauptverfahren zu einer weiteren Klage ist für den 23. Juli angesetzt.
Das neue Heizungsgesetz bringt ab Juli 2024 grundlegende Änderungen – und bis zum 20. Juli können keine Förderanträge gestellt werden. Nutzen Sie die Zeit, um sich mit den neuen Regeln vertraut zu machen und Ihre maximale Förderung zu sichern. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, was jetzt zu tun ist. Jetzt kostenlosen Leitfaden anfordern
Förderung wird umgestellt
Parallel zur gesetzlichen Neuregelung läuft eine massive Umstellung der Förderkulisse. Die alte Heizungsförderung endete am Mittwoch. Bis zum 20. Juli können keine neuen Anträge gestellt werden.
Ab dem 21. Juli gelten neue Bedingungen:
- Die Zuschüsse für Wärmepumpen sinken schrittweise bis 2030.
- Ziel der Regierung: rund 2,1 Milliarden Euro einsparen.
- Geringverdiener erhalten künftig höhere Unterstützung.
- Bisherige Förderzusagen von bis zu 70 Prozent der Kosten (maximal 21.000 Euro) bleiben geschützt.
Ab 2028 droht eine Kostenfalle durch die Grüngasquote – wer jetzt nicht umstellt, zahlt drauf. Unser Leitfaden erklärt, wie Sie Ihre Heizung zukunftssicher machen und von der neuen Förderung profitieren. Grüngas-Umstellung jetzt planen
Energy-Sharing: Netzagentur plant Entlastung
Neben den großen Reformen wurde am Donnerstag auch ein Plan der Bundesnetzagentur bekannt. Die Behörde will Netzbetreiber künftig von bestimmten Pflichten beim Energy-Sharing entlasten. Das deutet auf eine regulatorische Anpassung bei der gemeinschaftlichen Nutzung von lokal erzeugtem Strom hin – ein weiterer Mosaikstein in der deutschen Energiewende.
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