Betriebsrat, Regeln

Betriebsrat: Neue Regeln für Krankmeldung und Befristung ab Januar

Veröffentlicht: 08.07.2026 um 19:35 Uhr, Redaktion boerse-global.de

BAG-Urteile und das Reformpaket der Bundesregierung verändern die Arbeit von Betriebsräten grundlegend.

Betriebsräte vor neuen Herausforderungen: Urteile und Reformen
Betriebsrat - Eine Gruppe von Menschen in einem modernen Büro diskutiert ernsthaft um einen Tisch, wobei eine Person auf ein Dokument zeigt. 08.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Aktuelle Gerichtsurteile und die Reformpläne der Bundesregierung stellen Arbeitnehmervertretungen vor neue Herausforderungen.

Während Schulungsanbieter Anfang Juli verstärkt über klassische Stolperfallen im Gremiumsalltag aufklärten, konkretisieren sich gesetzliche Änderungen. Besonders bei Krankmeldungen und Befristungen kommen neue Anforderungen auf die Betriebsratsarbeit zu.

Fehlerquellen im Betriebsratsalltag

In Fachseminaren vom 8. Juli 2026 standen die häufigsten Fehler in der Betriebsratsarbeit im Fokus. Neben formalen Fehlern in der täglichen Korrespondenz bleibt vor allem die korrekte Umsetzung von Mitbestimmungsrechten bei personellen Maßnahmen ein Risikofeld.

Experten raten neuen Betriebsratsmitgliedern, sich frühzeitig mit Grundlagenschulungen nach § 37 BetrVG vertraut zu machen. Nur so können sie rechtssicher agieren.

BAG: Nicht jeder Fehler macht Kündigungen unwirksam

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat wichtige Leitplanken für Massenentlassungen gesetzt. Mit einem Urteil vom 25. Juni 2026 (Az. 6 AZR 7/26) stellten die Richter klar: Nicht jeder Fehler in einer Massenentlassungsanzeige führt automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigungen.

Im konkreten Fall hatte ein Insolvenverwalter geringfügig zu hohe Entlassungszahlen angegeben. Solche Fehler seien unschädlich, solange die Arbeitsverwaltung in ihrer Vermittlungsaufgabe nicht beeinträchtigt werde.

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Zeitliche Abfolge ist zwingend

Ganz anders sieht es aus, wenn die Reihenfolge stimmen muss. Mit Urteil vom 1. April 2026 (Az. 6 AZR 152/22) erklärte das BAG Kündigungen für unwirksam. Grund: Die Massenentlassungsanzeige wurde erstattet, bevor das Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat formal abgeschlossen war.

Diese zeitliche Abfolge sei zwingend einzuhalten. Nur so bleibe die Wirksamkeit der Maßnahmen gewährleistet.

Reformpaket: Krankmeldung ab Tag eins

Zusätzliche Komplexität kommt durch das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“. Der Bundestag beschloss das Reformpaket am 2. Juli 2026. Viele Neuregelungen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft.

Geplant ist eine Verpflichtung zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag. Gleichzeitig soll die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung abgeschafft werden.

Befristungen: Länger und flexibler

Auch bei Befristungen ändert sich einiges. Sachgrundlose Befristungen sollen künftig bis zu einer Gesamtdauer von 48 Monaten möglich sein. Bis zu sechs Verlängerungen wären dann zulässig.

Zudem sieht das Paket eine Lockerung des Kündigungsschutzes für Hochverdiener vor. Wer ein Jahresbruttoeinkommen von mehr als 177.500 Euro bezieht, soll eine Abfindungsoption bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten.

Mitbestimmung bei internationalen Konzernen

Das BAG hat auch die Struktur der Mitbestimmung in internationalen Unternehmen präzisiert. Mit Beschluss vom 13. Mai 2026 (Az. 7 ABR 7/25) stärkten die Richter die Mitbestimmung an deutschen Standorten ausländischer Konzerne.

Ein deutscher Standort kann demnach als betriebsratsfähig gelten, wenn vor Ort wesentliche Weisungsbefugnisse ausgeübt werden. Damit wird verhindert, dass die Mitbestimmung allein durch eine ausländische Konzernstruktur umgangen wird.

Arbeitszeiterfassung: Gesetzliche Regelung erwartet

Die Arbeitszeiterfassung bleibt ein Dauerthema. Das BAG stellte bereits im September 2022 eine grundsätzliche Pflicht zur Erfassung fest. Für 2026 wird nun eine konkrete gesetzliche Ausgestaltung der digitalen Erfassung erwartet.

Schon jetzt können Verstöße gegen diese Pflicht durch Arbeitsschutzbehörden mit Bußgeldern geahndet werden.

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Praxis-Tipps für neue Gremien

In aktuellen Fachinterviews Anfang Juli betonten Referenten die Bedeutung von Teamarbeit und realistischer Zielsetzung. Neu gewählte Gremien sollten ihre Schulungsansprüche wahrnehmen – Grundlagenseminare sind kostenfrei durch den Arbeitgeber zu ermöglichen.

Schulungsangebote, wie sie etwa das Bildungswerk ver.di Niedersachsen seit dem 6. Juli 2026 verstärkt durchführt, fokussieren sich auf Arbeitsrecht und die Vermeidung typischer Verfahrensfehler. Ein weiterer Schwerpunkt: die Vorbereitung auf die kommenden gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel. So können Betriebsräte die Interessen der Belegschaft auch unter den neuen Rahmenbedingungen wirksam vertreten.

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