Vorratsdatenspeicherung, Kabinett

Vorratsdatenspeicherung: Kabinett beschließt Speicherpflicht für 700 Anbieter

27.06.2026 - 04:49:40 | boerse-global.de

EU-Rat einigt sich auf befristete Fortführung der Chatkontrolle. Kritiker befürchten Ende der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.

EU-Staaten verlängern Chatkontrolle trotz Widerstand des Parlaments
Vorratsdatenspeicherung - Eine abstrakte Darstellung digitaler Kommunikation mit leuchtenden Linien und Datenströmen, überlagert von einem zerbrechenden Vorhängeschloss. 27.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Am Freitag einigten sich die Botschafter auf eine befristete Fortführung der umstrittenen Chatkontrolle. Vorangetrieben wird der Vorstoß von der zyprischen Ratspräsidentschaft.

Das EU-Parlament hatte im März noch gegen eine Verlängerung gestimmt. Der Rat setzt sich nun darüber hinweg – und schafft Fakten für die anstehenden Verhandlungen.

Trilog-Termin steht bereits

Bereits für Montag, den 29. Juni, ist ein Trilog angesetzt. Dann verhandeln Rat, Parlament und Kommission über die endgültige Ausgestaltung. Parlamentspräsidentin Roberta Metsola (EVP) treibt die Wiederbelebung der Regeln aktiv voran. Auch EVP-Fraktionschef Manfred Weber erhöht den Druck.

Doch die Pläne gehen weiter. Während die befristete Fortführung (Chatkontrolle 1.0) verhandelt wird, laufen parallel Gespräche über eine permanente Verordnung (Chatkontrolle 2.0). Bürgerrechtler wie Patrick Breyer warnen vor einem doppelten Vorgehen.

Die Sorge: Beide Maßnahmen könnten die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aufbrechen.

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Deutschland sendet widersprüchliche Signale

Justizministerin Hubig äußerte öffentlich Bedenken gegen eine anlasslose Überwachung. Interne Dokumente vom 17. Juni zeigen jedoch ein anderes Bild. Demnach signalisiert die Bundesregierung auf EU-Ebene Unterstützung für umfassende Scan-Mechanismen.

Innenminister Dobrindt verhandelt demnach für weitreichende Überwachungskompetenzen.

Parallel setzt Berlin auf weitere Kontrollinstrumente. Das Bundeskabinett beschloss bereits am 22. April einen dritten Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung. Der Entwurf verpflichtet rund 700 Anbieter, IP-Adressen und Portnummern drei Monate zu speichern. Inkrafttreten soll die Regelung im Herbst.

Konzerne scannen weiter – trotz ausgelaufener Verordnung

Die ursprüngliche Interims-Verordnung lief am 3. April formal aus. Die Praxis ändert das nicht: Microsoft, Snap, Meta und Google setzen ihre Scans fort. Das Bundeskriminalamt erhält monatlich über 10.000 Hinweise auf potenzielles Missbrauchsmaterial.

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Angesichts der Pläne zur anlasslosen Überwachung privater Kommunikation rückt die generelle Frage nach staatlicher Kontrolle und dem Schutz der Privatsphäre in den Fokus. Ein kostenloser Report enthüllt zudem die Pläne hinter dem EU-Vermögensregister und liefert einen konkreten 5-Schritte-Plan zum Schutz Ihrer Werte. Was Brüssel über Ihr Vermögen wissen will – und wie Sie sich schützen

Bemerkenswert: Fast die Hälfte der Meldungen erweist sich als strafrechtlich irrelevant. Einen direkten Zusammenhang zwischen dem Wegfall der gesetzlichen Pflicht und der Meldezahl sieht das BKA nicht.

Jugendschutz als Flankenschutz

Parallel zur Chatkontrolle verschärft sich die Debatte um den Jugendschutz. Eine Expertenkommission legte in der letzten Juniwoche 56 Handlungsempfehlungen vor. Zentraler Punkt: eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für soziale Medien.

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) sprach sich am Mittwoch dafür aus. Scheitert eine EU-weite Regelung, will sie notfalls national handeln. Die Kommission empfiehlt zudem Schutzstandards für Jugendliche bis 18 Jahre und ein Verbot suchtfördernder Techniken wie Endlos-Feeds. Auch ein Handyverbot an Schulen bis zur siebten Klasse steht im Raum.

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