Volkswagen-Sparkurs: Bis zu 100.000 Jobs weltweit gefährdet
27.06.2026 - 04:49:40 | boerse-global.de
Während Volkswagen einem Bericht zufolge einen radikalen Sparkurs fährt, stärken Gerichte gleichzeitig die Rechte von Betriebsräten.
Volkswagen: Vier Werke wackeln
Bei Europas größtem Autobauer zeichnet sich ein tiefer Konflikt ab. Laut Medienberichten vom Juni plant VW den Abbau von bis zu 100.000 Arbeitsplätzen weltweit. Bisher sind bereits Maßnahmen für 37.000 Stellen fixiert.
Vier deutsche Standorte stehen offenbar zur Disposition: Hannover, Zwickau, Emden und Neckarsulm. Die Arbeitnehmerseite reagierte scharf. IG Metall und Betriebsrat sprachen in einer gemeinsamen Stellungnahme von „unverantwortlichen Drohungen“ und einem „Angriff auf die Mitbestimmung“.
Christiane Benner, Thorsten Gröger und Daniela Cavallo kündigten massiven Widerstand an. Auch das Land Niedersachsen positionierte sich gegen mögliche Werksschließungen. Die entscheidende Weichenstellung wird für den 9. Juli erwartet – dann tagt der Aufsichtsrat.
Audi: Betriebsrat fordert klare Strategie
Auch bei der VW-Tochter Audi brodelt es. Auf einer Betriebsversammlung am 24. Juni forderte der Betriebsrat eine klare Standortstrategie und neue Investitionszusagen. Die Schließung des Werks in Neckarsulm lehnen die Arbeitnehmervertreter strikt ab.
Personalvorstand Xavier Ros konterte: Die Geschäftsmodelle der Vergangenheit seien nicht mehr tragfähig. Von insgesamt 6.000 geplanten Stellenstreichungen bis 2027 sind bereits 4.500 umgesetzt.
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Trotz der schwierigen Lage präsentierte Audi auf der Versammlung den Nuvolari – einen neuen Supersportwagen, der die Wettbewerbsfähigkeit sichern soll.
Landesarbeitsgericht stärkt Betriebsräte ausländischer Firmen
Parallel zu den industriellen Konflikten gibt es eine wegweisende Entscheidung für die Mitbestimmung. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg untersagte einer maltesischen Fluggesellschaft mit Konzernzentrale in Irland die einseitige Änderung von Dienstplänen am Standort Berlin-Brandenburg (BER).
Das Unternehmen hatte versucht, Dienstpläne ohne Zustimmung des Betriebsrats anzupassen und Funktionen ins Ausland zu verlagern. Das Gericht stellte klar: Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte ist gegeben, der Betriebsrat wurde wirksam gewählt.
Bereits am 13. Mai hatte das Bundesarbeitsgericht die Betriebsratsfähigkeit der Organisationseinheit am BER bestätigt. Die Arbeitnehmervertretung darf ihre Mitbestimmungsrechte nun vollumfänglich ausüben. Gegen den Eilbeschluss sind keine Rechtsmittel zulässig.
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DGB bringt Rentenkonzept ein
Flankierend zu den betrieblichen Auseinandersetzungen legte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) am 26. Juni ein neues Rentenkonzept vor. Der Vorschlag sieht vor, das Rentenniveau auf 53 Prozent anzuheben und eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge einzuführen.
Ziel ist eine Gesamtabsicherung von 70 bis 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens – ohne das Renteneintrittsalter weiter anzuheben. Die Gewerkschaft positioniert sich damit für eine stärkere Absicherung über die gesetzliche Rente hinaus.
