Verpflegungspauschale 2026: 14 Euro bei Auswärtstätigkeit
Veröffentlicht: 18.07.2026 um 02:48 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Arbeitnehmer und Unternehmen können weiterhin 14 Euro bei mehr als acht Stunden Abwesenheit geltend machen – und 28 Euro für volle 24-Stunden-Tage.
Für An- und Abreisetage bei mehrtägigen Reisen gibt es unabhängig von der genauen Abwesenheitsdauer pauschal 14 Euro. Werden diese Beträge vom Arbeitgeber steuerfrei ausgezahlt, müssen sie in der Lohnsteuerbescheinigung unter Position 20 auftauchen.
Wann die Pauschale gekürzt wird
Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten, müssen Arbeitnehmer die Pauschalen kürzen: 5,60 Euro fürs Frühstück (20 Prozent), 11,20 Euro für Mittag- oder Abendessen (40 Prozent).
Eine wichtige Klarstellung gibt es für Verpflegung in Flugzeugen, Zügen oder auf Schiffen. Werden dort kostenlose Mahlzeiten serviert und das Ticket vom Arbeitgeber erstattet, ist die Pauschale zu kürzen. Ausnahme: reine Knabbereien wie Chips, Salzgebäck oder Müsliriegel. Die Finanzverwaltung stuft diese Snacks nicht als vollwertige Mahlzeit ein – sie führen daher nicht zur Kürzung des Pauschbetrags.
EuGH: Fahrten zum Einsatzort sind Arbeitszeit
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Die Hin- und Rückfahrt zwischen einem Sammelpunkt und wechselnden Einsatzorten gilt als Arbeitszeit – vorausgesetzt, der Arbeitgeber organisiert die Fahrt. Das betrifft nicht den gewöhnlichen Weg zur festen Arbeitsstätte, kann aber Auswirkungen auf Mindestlohn- oder Tarifvertragsansprüche haben.
Die korrekte Erfassung von Fahrzeiten und Pausen ist nach aktuellen Urteilen für Unternehmen unerlässlich, um rechtssicher zu agieren. Dieser kostenlose Ratgeber bietet Ihnen praktische Mustervorlagen und alle wichtigen Informationen zur gesetzlichen Dokumentationspflicht auf einen Blick. In 10 Minuten zur gesetzeskonformen Arbeitszeiterfassung
Homeoffice: Wann der Weg zum Mittagessen ein Arbeitsunfall ist
Das Hessische Landessozialgericht hat sich in zwei Urteilen mit dem Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zum Mittagessen beschäftigt. Am 28. April 2026 entschieden die Richter: Ein solcher Weg kann als Arbeitsunfall gelten, wenn enge betriebliche Bindungen durch feste Termine oder Pausenvorgaben bestehen.
Im zweiten Fall vom 19. Mai 2026 verneinten sie den Versicherungsschutz. Die betroffene Person konnte ihre Zeit frei einteilen, zudem verblieb nur eine kurze Restarbeitszeit. Beide Fälle liegen nun zur Revision beim Bundessozialgericht.
Ob im Homeoffice oder bei Auswärtstätigkeiten – die Einhaltung von Pausen- und Ruhezeiten stellt Personalverantwortliche vor komplexe rechtliche Herausforderungen. Sichern Sie sich diesen kostenlosen Leitfaden, um Bußgelder zu vermeiden und Ihre Arbeitszeitdokumentation rechtssicher zu gestalten. Kostenlosen Ratgeber zur Arbeitszeiterfassung jetzt herunterladen
Jahressteuergesetz 2026: Neue Regeln für Kassen und Selbstanzeigen
Das Jahressteuergesetz bringt weitere Änderungen für die Steuer praxis. Dazu gehört eine gesetzliche Neuregelung der Kaufpreisaufteilung bei Immobilien – vertragliche Vereinbarungen bleiben aber vorrangig. Ab 2027 werden Nachzahlungszinsen auf 3,6 Prozent pro Jahr festgesetzt.
Das Bundesfinanzministerium will Steuer- und Finanzkriminalität effektiver bekämpfen. Ein Aktionsplan sieht ein Datenanalysezentrum mit Künstlicher Intelligenz sowie eine Verschärfung der Registrierkassenpflicht vor. Ab dem 1. Januar 2028 müssen Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Umsatz zertifizierte Kassen nutzen. Geplant sind zudem längere Aufbewahrungsfristen (15 Jahre) und die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige.
Für Geringverdiener und Ferienjobber steigt der steuerliche Spielraum: Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro. Die allgemeine Werbungskostenpauschale bleibt bei 1.230 Euro, fürs Homeoffice sind 6 Euro pro Tag (maximal 1.260 Euro jährlich) absetzbar.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
