Arbeitszeitgesetz: Merz plant Wochenarbeitszeit statt Tagesgrenzen
Veröffentlicht: 18.07.2026 um 02:39 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Bundeskanzler Friedrich Merz drängt auf Erleichterungen für nicht tarifgebundene Unternehmen. Gewerkschaften und Teile der Bevölkerung formieren sich bereits gegen längere Arbeitszeiten und aufgeweichte Befristungsregeln.
Wochenarbeitszeit statt Tagesgrenze
In der Sommerpressekonferenz am 16. Juli bekräftigte Merz das Vorhaben. Arbeitsministerin Bärbel Bas soll im Herbst einen Gesetzentwurf vorlegen. Kern der Reform: Die tägliche Höchstarbeitszeit wird durch eine wöchentliche ersetzt. Das gibt Unternehmen ohne Tarifbindung mehr Spielraum bei der Einsatzplanung.
Der Kanzler positionierte sich damit klar gegen den Referentenentwurf aus dem Arbeitsministerium vom Juni. Dieser hatte Flexibilisierungen noch an das Vorhandensein von Tarifverträgen geknüpft. Branchenverbände wie die Dehoga fordern die Öffnung seit Langem, um auf schwankende Auslastungen reagieren zu können.
Gewerkschaften schlagen Alarm
Der Deutsche Gewerkschaftsbund lehnt eine Ausweitung der täglichen Arbeitszeit ab. Interne Erhebungen zeigen: 72 Prozent der Beschäftigten bevorzugen eine Begrenzung auf maximal acht Stunden pro Tag.
IG-Metall-Vorsitzende Barbara Resch sprach sich am 17. Juli explizit gegen längere Arbeitszeiten in der Automobilindustrie aus. Hintergrund sind Forderungen nach einer unbezahlten Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden. Resch betonte: In den anstehenden Tarifverhandlungen im Herbst steht die Sicherung der Beschäftigung im Fokus. In der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württembergs sind seit 2019 rund 75.000 Stellen weggefallen.
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Befristungen werden ausgeweitet
Der Koalitionsausschuss verständigte sich Anfang Juli auf eine Neugestaltung der Befristungsregeln. Die sachgrundlose Befristung von Neueinstellungen soll von zwei auf bis zu vier Jahre steigen. Die Anzahl der möglichen Verlängerungen erhöht sich von drei auf sechs. Diese Regelung gilt befristet bis Ende 2030.
Gleichzeitig ist das Vorbeschäftigungsverbot aufgehoben. Das Schriftformerfordernis für Arbeitsverträge entfällt zum 1. Januar 2027.
Juristen einer Wirtschaftskanzlei wiesen Mitte Juli auf weitere Erleichterungen hin: Die Auflösung von Arbeitsverhältnissen für Hochverdiener soll einfacher werden. Zudem wird eine generelle Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag diskutiert. Fachanwälte sehen darin eine präventive Wirkung gegen kurzzeitige Fehlzeiten, betonen aber die Notwendigkeit eines professionellen Fehlzeitenmanagements.
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Wettbewerbsfähigkeit als Treiber
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche unterstrich am 17. Juli die Notwendigkeit der Einschnitte. Deutschland habe an internationaler Wettbewerbsfähigkeit eingebüßt und sei kein Premiumstandort mehr. Sie forderte neben längeren Arbeitszeiten und der Attestpflicht auch sinkende Sozialbeiträge sowie Entlastungen bei den Energiekosten.
Die Ministerin bezeichnete die bisherigen Reformschritte als bloße Basisversion. Weitere Maßnahmen müssten folgen – etwa der Verzicht auf teure Erdkabel zugunsten oberirdischer Stromleitungen und Kürzungen bei der Heizungsförderung.
In der Bevölkerung stoßen die Pläne auf geteiltes Echo. Laut einer aktuellen YouGov-Umfrage lehnen 54 Prozent der Befragten die Ausweitung der sachgrundlosen Befristung ab. Nur 26 Prozent befürworten das Vorhaben.
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