Umsatzsteuer, Kommunen

Umsatzsteuer: Kommunen müssen ab Januar 2027 19% abführen

18.06.2026 - 23:27:30 | boerse-global.de

Ab 2027 droht vielen Kommunen und Vereinen die Umsatzsteuerpflicht für Veranstaltungen. Der Bundesrat fordert Klarheit fürs Ehrenamt.

Neue Umsatzsteuerregeln: Das Ende traditioneller Feste?
Umsatzsteuer - Ein offenes deutsches Steuergesetzbuch (Umsatzsteuergesetz) mit einem Taschenrechner und Stift auf einem Schreibtisch. 18.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ab dem 1. Januar 2027 müssen Städte und Gemeinden die Neuregelung des Paragrafen 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) vollständig umsetzen. Das hat weitreichende Folgen für öffentliche Veranstaltungen.

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Das Ende vieler traditioneller Feste?

Wenn etwa Feuerwehren im Rahmen von Festen oder Tagen der offenen Tür unternehmerisch tätig werden, müssen sie künftig 19 Prozent Umsatzsteuer abführen. Zusätzlich wird der Einsatz von Registrierkassen für solche Veranstaltungen verpflichtend.

In kommunalen Kreisen wächst die Sorge, dass der bürokratische und finanzielle Aufwand das Ende vieler traditioneller Veranstaltungen bedeuten könnte. Kommandant Frank Wallesch von der Feuerwehr Bietigheim-Bissingen betonte die Befürchtung um den Fortbestand bewährter Formate.

Der CDU-Europaabgeordnete Wechsler riet den Kommunen, die verbleibende Zeit zur Vorbereitung zu nutzen. Eine erneute Verlängerung der Frist oder ein Rückzieher auf EU-Ebene sei nicht absehbar.

Bundesrat fordert Klarheit für Sportvereine

Parallel zu den Änderungen für die Kommunen gibt es Klärungsbedarf im Gemeinnützigkeits- und Vereinsrecht. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. November 2025 (Az. V R 4/23) sorgte für Unsicherheit bezüglich der Umsatzsteuerfreiheit von Mitgliedsbeiträgen.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung zu einer gesetzlichen Neuregelung auf, um die Rechtssicherheit für das Ehrenamt wiederherzustellen. Ziel sind klare Kriterien, die unionsrechtskonform und in der Praxis einfach anzuwenden sind. Bis eine solche Regelung vorliegt, bleibt die bisherige Verwaltungspraxis bestehen.

Digitale Nachweise werden Pflicht

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Auch bei der Abwicklung von Steuerverfahren gibt es Neuerungen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) sieht vor, dass im Vorsteuer-Vergütungsverfahren ab dem 1. Januar 2026 digitale Nachweise verpflichtend einzureichen sind. Die Maßnahme ist Teil einer umfassenden Digitalisierungsstrategie der Finanzverwaltung.

Und die nächste Änderung kommt bereits: Während in Frankreich ab September 2026 eine E-Invoicing-Pflicht für große Unternehmen eingeführt wird, bereiten sich deutsche Unternehmen auf die für 2027 geplanten nationalen Umstellungen vor. Für grenzüberschreitend tätige Organisationen sind zudem länderspezifische Fristen relevant – in Spanien etwa starten gestaffelte Verpflichtungen ab Oktober 2027.

Lokale Anpassungen in der Praxis

Die steuerlichen Rahmenbedingungen führen bereits zu konkreten Maßnahmen vor Ort. In Waldmössingen wurde eine Erhöhung der Kurtaxe sowie die Einführung von Parkgebühren für Wohnmobile ab dem 1. Januar 2027 beschlossen. Solche Maßnahmen dienen der Kompensation steigender Kosten in der kommunalen Infrastruktur.

In Berlin hat das Abgeordnetenhaus unterdessen Änderungen im Vergabegesetz verabschiedet. Die Schwellenwerte für vereinfachte Vergaben wurden auf 75.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungen sowie auf 500.000 Euro bei Bauleistungen angehoben. Gleichzeitig gilt eine Tariftreuepflicht für aufträge ab 1.000 Euro. Bei der IHK Berlin stieß das auf Kritik: Dort befürchtet man, dass die neuen bürokratischen Hürden viele Unternehmen von öffentlichen Ausschreibungen ausschließen könnten.

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