Schwerbehinderte, Höhere

Schwerbehinderte: Höhere Zuzahlungen und strengere Arbeitgeberpflichten ab 2027

18.06.2026 - 23:27:30 | boerse-global.de

Bundestag berät Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes, Gerichte stärken Kündigungsschutz und höhere Zuzahlungen in der Krankenversicherung stehen bevor.

Schwerbehinderte: Neue Gesetze, Urteile und höhere Kosten ab 2027
Schwerbehinderte - Eine Gruppe von Fachleuten in einem modernen Büro, eine Person im Rollstuhl nimmt an einem Meeting teil, was Inklusion und Zugänglichkeit symbolisiert. 18.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Der Bundestag bereitet eine Anhörung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes vor, aktuelle Gerichtsurteile schärfen die Arbeitgeberpflichten – und ab 2027 drohen höhere Zuzahlungen in der Krankenversicherung.

Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes: Verbände üben scharfe Kritik

Am 22. Juni 2026 findet im Bundestag eine Anhörung zur Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) statt. Der vorliegende Entwurf sorgt für Unmut bei Verbänden wie der Lebenshilfe und dem Deutschen Institut für Menschenrechte.

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Die Organisationen kritisieren: Die geplanten Regelungen sehen nur angemessene Vorkehrungen im Einzelfall vor. Verbindliche Vorgaben für eine umfassende Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft fehlen. Besonders umstritten ist die zeitliche Verschiebung bei Bundesgebäuden: Statt bis 2035 sollen Behörden nun erst bis 2045 barrierefrei werden. Der jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft liegt laut Regierungsentwurf bei rund 1,35 Millionen Euro.

Gerichte stärken Diskriminierungsschutz bei Bewerbung und Kündigung

Die Arbeitsgerichte haben in den vergangenen Monaten klare Signale gesetzt. Das Landesarbeitsgericht Köln sprach Ende Januar 2026 einem schwerbehinderten Juristen 9.000 Euro Entschädigung zu. Die beklagte Kanzlei hatte keinen Vermittlungsauftrag bei der Bundesagentur für Arbeit eingeleitet – ein Hinweis auf die Schwerbehinderung im Lebenslauf reichte dem Gericht für eine Diskriminierungsvermutung.

Das Bundesarbeitsgericht präzisierte zudem die Regeln bei Kündigungen. Fehlt die erforderliche Zustimmung des Integrationsamts, besteht eine Diskriminierungsvermutung. Ein Entschädigungsanspruch setzt jedoch voraus, dass die Behinderung für den Arbeitgeber offenkundig war. Bei einem Kläger mit halbseitiger Lähmung nach einem Schlaganfall sahen die Richter dies nicht automatisch als gegeben an.

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Das Arbeitsgericht Köln stellte im November 2025 klar: Die Pflicht zur Einleitung eines Präventionsverfahrens nach dem Sozialgesetzbuch IX gilt bereits während der sechsmonatigen Wartezeit. Eine Verletzung dieser Pflicht macht eine Kündigung aber nicht automatisch unwirksam – solange kein Zusammenhang zur Behinderung besteht.

Finanzielle Änderungen: Höhere Zuzahlungen ab 2027

Im laufenden Jahr 2026 gelten gestaffelte steuerliche Pauschbeträge. Bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 sind es 1.140 Euro, bei GdB 100 steigt der Betrag auf 2.840 Euro. Für Menschen mit den Merkzeichen H (Hilflos) oder Bl (Blind) sind 7.400 Euro vorgesehen.

Ab 2027 müssen Betroffene tiefer in die Tasche greifen. Die Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen von 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro. Auch stationäre Aufenthalte und Heilmittelverordnungen werden teurer. Positiv: Ein Modell der Teilarbeitsunfähigkeit und des Teilkrankengeldes soll nach vierwöchiger Arbeitsunfähigkeit die stufenweise Rückkehr in den Beruf ermöglichen.

Digitaler Schwerbehindertenausweis kommt – Unterstützung am Arbeitsplatz

Ein zentrales Projekt für die Jahre 2026 bis 2029 ist der digitale Schwerbehindertenausweis über die EUDI-Wallet. Das System soll langfristig auch einen europäischen Behindertenausweis für Reisen innerhalb der EU ermöglichen.

Für den Berufsalltag können schwerbehinderte Menschen weiterhin Arbeitsassistenz beantragen. Das Integrationsamt finanziert Vorlesetätigkeiten oder Mobilitätshilfen. In Sachsen-Anhalt zeigt die Statistik eine stabile Integration: Knapp 20.000 schwerbehinderte Menschen waren 2024 beschäftigt – der größte Anteil entfiel auf die Altersgruppe über 60 Jahre.

Das Hamburger Modell bleibt ein wichtiges Instrument für die berufliche Wiedereingliederung. Schwerbehinderte genießen während der zwei- bis zwölfwöchigen Phase der schrittweisen Rückkehr besondere Schutzrechte.

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