Reiserecht: 29.400 Beschwerden im H1 2026 – neuer Rekord
Veröffentlicht: 07.07.2026 um 06:51 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Das hat das Amtsgericht Geldern klargestellt. Demnach müssen Airlines auch für Säumniszuschläge bei Mietwagenfirmen aufkommen.
Im verhandelten Fall landete ein Flug mit mehr als einer Stunde Verspätung. Der Reisende konnte seinen Mietwagen nicht mehr innerhalb der Öffnungszeiten abholen – die Station war bereits geschlossen. Das Gericht sprach ihm 65 Euro für den angefallenen Säumniszuschlag zu (Az. 4 C 448/25).
Voraussetzung: Die Fluggesellschaft muss die Verspätung selbst zu verantworten haben. Liegen außergewöhnliche Umstände vor, greift der Anspruch nicht. Die Kosten müssen zudem unmittelbar durch die zeitliche Verzögerung entstanden sein. Das Urteil wurde in der Fachzeitschrift „ReiseRecht aktuell“ (Ausgabe 3/2026) veröffentlicht.
Rekord bei Beschwerden: Schlichtungsstelle meldet Höchststand
Die Relevanz solcher Urteile zeigt die aktuelle Statistik der Schlichtungsstelle Reise und Verkehr. Im ersten Halbjahr 2026 gingen mehr als 29.400 Beschwerden ein – ein neuer Rekord. 83 Prozent davon betreffen den Flugverkehr.
Hauptursachen: wetterbedingte Annullierungen, Streiks und Auswirkungen regionaler Konflikte. Der Bahnverkehr macht rund 14 Prozent der Beschwerden aus. Grund sind vor allem Verzögerungen durch die marode Infrastruktur.
Trotz des hohen Aufkommens liegt die Einigungsquote bei über 80 Prozent. Die Schlichtungsstelle führt die gestiegene Bekanntheit unter anderem auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Kundenkommunikation zurück. Für das Gesamtjahr rechnen Experten mit einem weiteren Rekord.
EasyJet-Notlandung: Wenn der Weiterflug ausbleibt
Schon gewusst? Bei Flugverspätungen haben Sie nicht nur Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung, sondern auch auf Erstattung von Folgekosten – etwa Mietwagen-Zuschläge, wenn Sie Ihr Auto nach Ladenschluss nicht abholen können. Ein aktuelles Urteil bestätigt das. Doch viele Reisende scheuen den Aufwand. Die kostenlose Checkliste zeigt Ihnen in 3 Schritten, wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen – inklusive Musterbrief und Adressen der Schlichtungsstelle. Jetzt kostenlose Checkliste anfordern
Wie volatil der Flugbetrieb bleibt, zeigte sich am 5. Juli 2026. Ein Airbus A320neo von EasyJet auf dem Weg von London-Gatwick nach Innsbruck musste in München notlanden. Grund: ein Ausfall von Triebwerk und Sensoren.
Passagiere berichteten von einem mehrstündigen Aufenthalt an Bord. Ein Weitertransport zum ursprünglichen Zielort wurde nicht organisiert. In solchen Fällen ist die Airline verpflichtet, die Kosten für alternative Reisearrangements zu erstatten.
Pünktlichkeitswerte auf Tiefstand
Ein strukturelles Problem zeigt sich auch international. Die US-Studie „The Plane Truth 2026“ belegt für 2025 eine Pünktlichkeitsquote von lediglich 76,34 Prozent bei US-Airlines – der schlechteste Wert seit elf Jahren. Rund 1,66 Millionen Flüge waren um mindestens 15 Minuten verspätet.
88 Prozent dieser Verzögerungen gehen auf das Konto der Fluggesellschaften oder auf Systemstörungen. Besonders auffällig: Die Verzögerungen auf dem Rollfeld stiegen um 63 Prozent.
EU-Reformen: Handgepäck wird Pflicht
29.400 Beschwerden im ersten Halbjahr – ein neuer Rekord. Und die Dunkelziffer ist hoch. Viele Reisende verzichten auf ihre Rechte, weil sie nicht wissen, wie sie vorgehen sollen. Dabei liegt die Einigungsquote bei der Schlichtungsstelle bei über 80%. Mit der richtigen Vorbereitung können auch Sie von Ihrem Anspruch profitieren. Die kostenlose Checkliste führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess – von der Dokumentation bis zur Durchsetzung. Checkliste jetzt kostenlos sichern
Auf politischer Ebene zeichnen sich umfassende Änderungen ab. Eine EU-weite Einigung sieht vor, dass Handgepäck künftig verpflichtend im Ticketpreis enthalten sein muss – bestehend aus einer kleinen Tasche und einem Kabinenkoffer. Wer auf den Kabinenkoffer verzichtet, soll Rabatte erhalten können.
Die geplanten Neuregelungen umfassen zudem Entschädigungssätze bei Verspätungen von bis zu 600 Euro. Weitere Verbesserungen: Eltern und Kinder unter 14 Jahren sollen kostenlos nebeneinander sitzen können. Auch die Korrektur von Namensfehlern in Buchungsunterlagen soll gebührenfrei werden. Mit einem Inkrafttreten wird voraussichtlich 2027 gerechnet.
