Mutterschutz-Lücke, Selbstständige

Mutterschutz-Lücke: 27.000 Selbstständige verlieren jährlich Einkommen

Veröffentlicht: 07.07.2026 um 07:04 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Studie belegt: Selbstständige Frauen fehlt gesetzlicher Mutterschutz. 75 Prozent im Handwerk verlieren fast die Hälfte ihres Einkommens.

Mutterschutz-Lücke: 27.000 Selbstständige jährlich in Not
Mutterschutz-Lücke - Eine schwangere Frau in Berufsbekleidung steht in einem modernen Labor oder einer Arztpraxis und berührt sanft ihren Bauch. 07.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Eine neue Studie zeigt die dramatischen Folgen.

Die Versorgungslücke bei Gründerinnen

Für selbstständige Frauen in der Physiotherapie oder im Labor gibt es keinen gesetzlichen Mutterschutz. Die Konsequenz: Viele arbeiten bis kurz vor der Entbindung. Eine Machbarkeitsstudie des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums, des Westdeutschen Handwerkskammertages und des IfM Bonn zeigt die Dimension: Rund 27.000 Selbstständige geraten jährlich durch eine Schwangerschaft in finanzielle Nöte.

Besonders das Handwerk ist betroffen. 75 Prozent der Frauen dort verlieren durchschnittlich fast die Hälfte ihres Einkommens. Jede zweite Selbstständige arbeitet bis sieben Tage vor der Geburt und kehrt innerhalb von vier Wochen nach der Entbindung zurück.

Die Initiative „FAIRsorgt“ will das ändern. Das Modell sieht eine pauschale Lohnersatzleistung von 5.000 Euro plus eine optionale einkommensbasierte Aufstockung vor. Die Kosten: 135 bis 190 Millionen Euro jährlich, plus bis zu 135 Millionen Euro für Ersatzarbeitskräfte.

Beschäftigungsverbote für Angestellte

Anders sieht es bei angestellten Labor- und Praxismitarbeiterinnen aus. Sie genießen klare gesetzliche Schutzfristen: sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot – es sei denn, die Arbeitnehmerin verzichtet ausdrücklich auf die Frist vor der Entbindung.

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75 Prozent der selbstständigen Frauen im Handwerk verlieren durch eine Schwangerschaft fast die Hälfte ihres Einkommens. Dabei gibt es Wege, sich abzusichern – mit der richtigen Checkliste und Schritt-für-Schritt-Anleitung. Jetzt kostenlosen Report anfordern

Gefährden Tätigkeiten mit Gefahrstoffen oder Infektionsrisiken die Gesundheit, kann ein individuelles oder generelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Die Angestellten behalten dann ihren vollen Gehaltsanspruch. Arbeitgeber dürfen Schwangere aber an einen gefährdungsfreien Arbeitsplatz umsetzen – etwa in die Verwaltung.

Reformen im Arbeitsrecht: AU-Pflicht ab Tag eins

Über den Mutterschutz hinaus stehen Unternehmen vor tiefgreifenden Änderungen. Ein Koalitionsbeschluss vom 2. Juli 2026 sieht eine generelle Nachweispflicht für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag vor. Die telefonische Krankschreibung soll wegfallen. Bundeskanzler Merz begründet das mit dem hohen Krankenstand – zuletzt durchschnittlich 18 Tage pro Jahr.

Die Pläne stoßen auf heftige Kritik. Der Hausärzteverband warnt vor einer massiven Mehrbelastung: mindestens 30 Millionen zusätzliche Patientenbesuche pro Jahr. Mediziner betonen, dass kurze Fehlzeiten nur einen geringen Teil des Gesamtkrankenstandes ausmachen. Haupttreiber seien Langzeiterkrankungen – vor allem psychische Leiden und Rückenprobleme. Zudem führen Experten den Anstieg auf die vollständige Erfassung durch die elektronische AU-Meldung seit 2022 zurück.

Internationale Perspektiven: Österreich geht voran

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Jede zweite Selbstständige arbeitet bis sieben Tage vor der Geburt und kehrt innerhalb von vier Wochen zurück. Das muss nicht sein. Erfahren Sie, wie Sie mit der FAIRsorgt-Initiative und privaten Alternativen Ihr Einkommen schützen. Mutterschutz-Report jetzt sichern

Auch in Nachbarländern wird um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gerungen. Die österreichische Familienministerin Claudia Bauer will das Social Egg Freezing gesetzlich verankern. Eine Altersgrenze zwischen 45 und 50 Jahren ist vorgesehen. Ein Gerichtsurteil zwingt zur Umsetzung bis zum 31. März 2027.

Diskutiert wird zudem ein gestaffelter Mutterschutz nach Fehlgeburten. Je nach Schwangerschaftswoche sollen betroffene Frauen eine mehrwöchige Schutzfrist erhalten. Ein Opt-out-Modell würde die Rückkehr auf eigenen Wunsch ermöglichen. Die Ansätze zeigen: Die rechtliche Absicherung von Arbeitnehmerinnen in verschiedenen Phasen der Familienplanung gewinnt international an Dynamik.

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