Rechenzentren-Regeln: Kabinett entschärft Ökostrom-Pflicht bis 2030
Veröffentlicht: 10.07.2026 um 21:45 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der bestehende Energieeffizienz-Regeln für Rechenzentren deutlich entschärft. Ziel: Bis 2030 sollen sich die nationalen KI-Kapazitäten vervierfachen.
Ökostrom-Pflicht erst ab 2030
Bisher war geplant, dass Rechenzentren ihren Betrieb ab 2027 komplett mit Ökostrom decken müssen. Diese Frist wird nun auf 2030 verschoben. Auch bei den allgemeinen Effizienzvorgagen zeigt sich der Gesetzgeber großzügiger: Die Übergangsfristen verdoppeln sich von zwei auf vier Jahre.
Abwärme: Nur noch bei vorhandenem Netz
Betreiber müssen überschüssige Wärme künftig nur dann in lokale Netze einspeisen, wenn dort bereits ein Wärmenetz existiert. Der pauschale Zwang zur Abwärmenutzung entfällt damit an Standorten ohne direkten Anschluss.
Der Preis des KI-Booms
Die Lockerungen kommen nicht von ungefähr. Eine aktuelle Fraunhofer-Studie zeigt: Der weltweit steigende Bedarf an digitaler Infrastruktur treibt die Nachfrage nach Spezialmetallen wie Platin und Ruthenium massiv an. Die Analyse von 34 Technologien und 14 Rohstoffen prognostiziert, dass der Bedarf für zahlreiche Metalle bis 2045 das globale Produktionsniveau von 2023 übersteigen könnte. Bei Lithium rechnen Experten mit einer Steigerung um den Faktor fünf.
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Widerstand in Österreich und Luxemburg
Während Berlin auf Erleichterungen setzt, wächst anderswo der Protest gegen konkrete Großprojekte. In Kronstorf (Österreich) plant Google ein Rechenzentrum, das im Vollausbau bis zu 500 Megawatt Strom verbrauchen soll – so viel wie 900.000 Haushalte. Kritiker monieren zudem die geplante Einleitung von täglich bis zu 5,8 Millionen Litern erwärmten Kühlwassers in die Enns.
Auch in Luxemburg sorgt ein geplanter Standort in Bissen für Diskussionen. Laut dem Umweltverband Mouvement écologique würde das Projekt rund 15 Prozent des gesamten luxemburgischen Stromverbrauchs beanspruchen. Kritiker fordern die Offenlegung von Daten zu Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen sowie effizientere Kühltechniken.
Parallel: Kraftwerksgesetz und Heizungsregeln
Der Bundestag hat zeitgleich weitere klimapolitische Weichen gestellt. Ein neues Kraftwerksgesetz sieht die Ausschreibung von 11 Gigawatt neuer Gaskraftwerke vor, die spätestens Ende 2031 ans Netz gehen sollen. Ab 2045 müssen diese Anlagen auf Wasserstoff umgestellt werden. Zudem wurde das Gebäudemodernisierungsgesetz angepasst: Die bisherige 65-Prozent-Quote für erneuerbare Energien beim Heizungstausch entfällt. Stattdessen gilt ab 2029 eine schrittweise Beimischungspflicht für klimafreundliche Brennstoffe.
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