Krankschreibung: Attestpflicht ab Tag eins, Telefonberatung fällt weg
Veröffentlicht: 10.07.2026 um 21:45 Uhr, Redaktion boerse-global.de
319 Abgeordnete stimmten dafür, 286 dagegen, vier enthielten sich. Kern der Reform: Die Attestpflicht gilt künftig ab dem ersten Krankheitstag, die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft.
Neue Regeln für die Krankschreibung
Bisher mussten Arbeitnehmer erst ab dem dritten Tag ein ärztliches Attest vorlegen. Das ändert sich nun. Allerdings müssen Betroffene nicht zwingend am ersten Tag in die Praxis. Bundeskanzler Merz betonte, die Bescheinigung müsse ab Tag eins vorliegen – nicht der Praxisbesuch.
Gesundheitsministerin Warken verwies auf Videosprechstunden als digitale Alternative. Die sollen erhalten bleiben. CSU-Chef Söder verteidigte die Pläne als notwendigen Schritt gegen Missbrauch und zur Stabilisierung der Kassenfinanzen.
Ärztevertreter schlagen Alarm. Der Hausärzteverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnen vor einer massiven Überlastung der Praxen. Die KBV rechnet mit bis zu 30 Millionen zusätzlichen Praxisbesuchen pro Jahr.
Was gilt für bestehende Arbeitsverträge?
Die Reform wirft arbeitsrechtliche Fragen auf. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht wies auf das Günstigkeitsprinzip hin: Enthält ein bestehender Vertrag eine für den Arbeitnehmer vorteilhaftere Regelung – etwa Attestpflicht erst ab Tag vier – behält diese ihre Gültigkeit. Individuelle Absprachen bleiben weiterhin möglich.
Ob die Reform den Krankenstand tatsächlich senkt, ist umstritten. Experten beobachten, dass eine Attestpflicht ab Tag eins eher zu längeren Krankschreibungen führt. Der Grund: Wer schon in der Praxis ist, lässt sich seltener nur für ein oder zwei Tage krankschreiben.
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Die AOK-Vorsitzende bezeichnete die Maßnahme als Symbolpolitik. Es gebe keine Belege für nennenswerten Missbrauch der bisherigen Regelungen. Daten der Barmer zeigen zudem: Die telefonische Krankschreibung machte zuletzt lediglich 0,8 bis 1,2 Prozent aller Krankmeldungen aus.
Milliardenloch in der GKV
Das Sparpaket soll eine prognostizierte Finanzlücke von 18,8 bis 19 Milliarden Euro für 2027 schließen. Neben den AU-Änderungen sieht das Gesetz vor:
- Anhebung der Zuzahlungen auf 7,50 bis 15 Euro
- Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Familienangehörigen
- Kürzungen bei Vergütungen für Ärzte, Kliniken und Pharmaindustrie
Die Grünen warnen vor einer Insolvenzwelle bei Krankenhäusern und dem Verlust von bis zu 140.000 Arbeitsplätzen. Die Pharmaindustrie kündigte an, Investitionen am Standort Deutschland zu überdenken.
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Deutschland im europäischen Mittelfeld
Laut OECD und IGES-Institut liegt Deutschland mit einer Krankenstandsquote von 6,8 Prozent auf Rang sieben in Europa. Eine DAK-Analyse für 2025 wies durchschnittlich 19,5 Krankheitstage pro Versichertem aus.
Das Gesetz passiert nun den Bundesrat. Da es als nicht zustimmungspflichtig gilt, kann die Länderkammer den Vermittlungsausschuss anrufen, das Vorhaben aber nicht dauerhaft stoppen. Mit der Umsetzung der neuen Krankschreibungsregeln wird frühestens 2027 gerechnet. Ab 2028 plant die Bundesregierung zudem eine Teilkrankschreibung für die schrittweise Rückkehr in den Job.
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