Mitarbeiterprämie, Bundesrat

Mitarbeiterprämie: Bundesrat senkt Steuerfreibetrag auf 500 Euro

27.06.2026 - 01:30:48 | boerse-global.de

Der maximale Steuerfreibetrag für Mitarbeiterprämien sinkt 2026 auf 500 Euro. Die Regierung erwartet Mehreinnahmen von 85 Millionen Euro.

Bundesrat kürzt Steuerfreibetrag für Mitarbeiterprämien 2026
Mitarbeiterprämie - Ein Stapel Euro-Banknoten wird mit einer Schere durchgeschnitten, um Budgetkürzungen und geringere Mitarbeiterprämien darzustellen. 27.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Juni 2026 dem Budgetmaßnahmengesetz 2026 zugestimmt. Damit sinkt der maximale Steuerfreibetrag für Mitarbeiterprämien im laufenden Jahr massiv. Die Entscheidung ist Teil eines Sparpakets, das bis 2030 rund 100 Millionen Euro einsparen soll.

Nur noch 500 Euro steuerfrei

Die steuerfreie Mitarbeiterprämie wird für 2026 auf maximal 500 Euro begrenzt. 2025 lag die Grenze noch bei 1.000 Euro, 2024 waren sogar 3.000 Euro steuerfrei möglich. Der Ministerrat hatte die Neuregelung bereits am 19. Mai 2026 auf den Weg gebracht.

Die Auszahlung muss auf einer lohngestaltenden Vorschrift basieren – etwa einem Kollektivvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Die Befreiung gilt nur für die Lohnsteuer. Sozialversicherungsbeiträge bleiben fällig. Ausgezahlt werden darf die Prämie ausschließlich zwischen Juli und Dezember 2026.

Zusammen mit Gewinnbeteiligungen darf der steuerfreie Gesamtbetrag 3.000 Euro nicht überschreiten. Darüber hinausgehende Summen lösen eine Pflichtveranlagung aus.

85 Millionen Euro Mehreinnahmen erwartet

Die Bundesregierung rechnet durch die Steueranpassungen mit Mehreinnahmen von rund 85 Millionen Euro. Die Kürzung der Mitarbeiterprämie selbst belastet den Haushalt im laufenden Jahr allerdings noch mit 70 Millionen Euro.

Das Gesetz enthält weitere Maßnahmen: höhere Pauschalgebühren für Aufenthaltstitel, verschärfte Wegzugsbesteuerung und Kürzungen bei Reisekostenzuschüssen im öffentlichen Dienst.

Ein alternatives Entlastungsmodell scheiterte. Die geplante steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro fand keine Mehrheit. Der Bundestag hatte zwar am 24. April 2026 zugestimmt, doch der Bundesrat lehnte den Entwurf am 13. Mai 2026 ab. Die Länder verwiesen auf drohende Steuerausfälle von bis zu 2,8 Milliarden Euro – ohne ausreichende Gegenfinanzierung.

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Mercedes-Benz verschiebt Sonderzahlung

Die gesetzliche Kürzung trifft auf eine Zeit, in der auch große Industriekonzerne ihre Leistungen überprüfen. Mercedes-Benz verschob eine tarifliche Sonderzahlung für rund 90.000 Beschäftigte in Deutschland. Der sogenannte Transformationsbaustein in Höhe von 18,4 Prozent eines Monatsentgelts sollte ursprünglich im Juli 2026 ausgezahlt werden – nun erst 2027.

Der Autobauer begründet den Schritt mit Einschränkungen im Freihandel, dem schwierigen Marktumfeld in China und schwindender Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland. Das Konzernergebnis sank im ersten Quartal 2026 um 17,2 Prozent. Bereits 2025 war der Gewinn von 10,4 Milliarden auf 5,3 Milliarden Euro im Jahr davor eingebrochen.

Das Management strebt zudem Gespräche über eine Verlängerung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich an. Ziel: die Kosten pro Arbeitsstunde senken.

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Strengere Regeln für Ladestrom

Ab 1. Januar 2026 gelten neue Nachweispflichten für die steuerliche Erstattung von Ladestrom für Elektroautos. Bisherige Pauschalregelungen entfallen. Arbeitgeber müssen den tatsächlichen Stromverbrauch über gesonderte Zähler oder technische Lösungen nachweisen.

Alternativ können sie für 2026 eine Strompreispauschale von 34 Cent pro Kilowattstunde ansetzen – allerdings nur, wenn die geladene Menge exakt dokumentiert wird.

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