KI-Aufsicht: Bundestag beschließt nationale Behörde mit 43 Stellen
11.06.2026 - 19:33:49 | boerse-global.de
Gleichzeitig stehen im Online-Handel ab nächster Woche neue Pflichten an.
Deutschland bekommt eine KI-Behörde
Der Digitalausschuss des Bundestages stimmte heute für das KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz. Die Bundesnetzagentur wird damit zur zentralen Marktüberwachungsbehörde für Künstliche Intelligenz.
Die neue KI-Verordnung der EU stellt Unternehmen vor komplexe Herausforderungen bei der Dokumentation und Kennzeichnung. Dieser kostenlose Umsetzungsleitfaden bietet Ihnen einen kompakten Überblick über alle neuen Anforderungen, Pflichten und Fristen des AI Act. EU AI Act in 5 Schritten verstehen
Die neue Struktur umfasst ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum sowie eine spezialisierte Marktüberwachungskammer. 43 neue Stellen sollen entstehen, die jährlichen Kosten liegen bei rund 49 Millionen Euro.
Ein nicht-öffentliches Register erfasst künftig Hochrisiko-KI-Systeme. Das Gesetz sieht eine Evaluation nach 18 Monaten sowie nach drei Jahren vor. Bereits seit August 2025 gelten Transparenzpflichten für KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck.
KI-Inhalte müssen gekennzeichnet werden
Die EU-Kommission veröffentlichte gestern den finalen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-Inhalten. Das Dokument konkretisiert die Transparenzvorgaben des AI Act, die ab dem 2. August 2026 verbindlich werden.
Anbieter müssen KI-generierte oder modifizierte Inhalte mit maschinenlesbaren Markierungen versehen – etwa digitale Metadaten und Wasserzeichen. Ein visuelles EU-Label mit Aufschriften wie „AI + GENERATED“ oder „AI + MODIFIED“ wird eingeführt.
Ausnahmen gibt es für klassische Mediendienste sowie für Werke mit rein kreativem, künstlerischem oder satirischem Charakter. Parallel beriet der EU-Telekommunikations-Rat über ein Reformpaket, das unter anderem ein Verbot von Nudifier-Apps ab Dezember 2026 vorsieht.
Ab nächster Woche: Widerrufsbutton-Pflicht
Online-Händler müssen sich auf eine kurzfristige Änderung einstellen. Ab dem 19. Juni 2026 besteht die Pflicht zur Bereitstellung eines Widerrufsbuttons.
Dieser muss auf der Startseite hervorgehoben platziert sein und die Aufschrift „Vertrag widerrufen“ tragen. Der Button führt unmittelbar zu einem entsprechenden Formular. Bei Nichtbeachtung drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
Neben neuen KI-Regeln müssen Unternehmen auch bestehende Dokumentationspflichten wie das Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO lückenlos erfüllen, um Bußgelder zu vermeiden. Eine kostenlose Excel-Vorlage hilft Ihnen dabei, diese Pflicht schnell und rechtssicher in wenigen Stunden zu erledigen. Kostenlose Muster-Vorlage jetzt gratis herunterladen
Das European Data Protection Board arbeitet derzeit an einem einheitlichen Formular für die Meldung von Datenpannen. Ziel ist eine EU-weite Harmonisierung bei Vorfällen wie Ransomware-Angriffen oder Cloud-Fehlkonfigurationen. Die Konsultationsphase läuft bis zum 5. August 2026.
Vorsicht vor falschen GDPR-Logos
Experten warnen vor der Nutzung inoffizieller GDPR-Logos. Da es kein allgemeines offizielles Siegel gibt, kann die Verwendung nicht autorisierter Badges als irreführende Geschäftspraxis gewertet werden.
Anerkannt sind lediglich das Siegel des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDPS) nach vorheriger Genehmigung oder das Europrivacy-Zertifikat.
Technologietransfer und Barrierefreiheit
Seit dem 1. Mai 2026 gilt die neue EU-Technologietransfer-Gruppenfreistellungsverordnung. Unternehmen haben bis zum 30. April 2027 Zeit, bestehende Vereinbarungen anzupassen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit Juni 2025 für Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern oder einem Umsatz von über zwei Millionen Euro. Gefordert wird die Einhaltung der WCAG 2.1 AA-Standards inklusive Barrierefreiheitserklärung und Feedback-Mechanismus.
Seit Mai 2026 werden die Core Web Vitals als Gesamtwert gemessen. Branchenbeobachter berichten: Die Abkehr von komplexen JavaScript-Frameworks hin zu „HTML-first“-Ansätzen verbessert nicht nur die Barrierefreiheit, sondern senkt auch die Abbruchraten bei Antragsformularen deutlich.
