Gericht stoppt VW-Sparkurs: Jubiläumsprämien müssen gezahlt werden
07.06.2026 - 11:49:28 | boerse-global.de
Eine aktuelle Analyse von EY zeigt: Während US-Konkurrenten ihre Ergebnisse massiv steigern, brechen die Zahlen von Volkswagen, Mercedes-Benz und BMW ein.
Gewinneinbruch um 23 Prozent
Der operative Gewinn der drei deutschen Konzerne sank im ersten Quartal um 23 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Umsatz fiel um rund 4 Prozent. US-Hersteller legten dagegen beim Gewinn um 83 Prozent zu. Japans Autobauer steigerten ihre Erlöse um 4 Prozent.
Besonders der chinesische Markt bereitet den Deutschen Probleme. Der Absatz brach dort um 16 Prozent ein. „China entwickelt sich vom Wachstumstreiber zum Problemmarkt", sagt EY-Experte Constantin Gall. Die durchschnittliche Marge der 19 größten Autokonzerne weltweit fiel auf 3,5 Prozent – der niedrigste Stand seit 2020.
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Boni gestrichen, Prämien gekürzt
Die angespannte Finanzlage hat direkte Folgen für die Gehälter von Vorständen und Führungskräften. Bei Volkswagen zeichnete sich bereits ab, dass der Vorstand für 2025 keine Boni erhält. Grund: Der Netto-Cashflow lag nahe Null. Für die volle Auszahlung wären 3,5 Milliarden Euro nötig gewesen.
Auch tausende Manager unterhalb der Vorstandsebene müssen mit deutlich niedrigeren Prämien rechnen. Neben den Absatzproblemen belasten hohe Investitionen in Software, der schleppende Hochlauf der E-Mobilität und US-Zölle die Liquidität.
Gericht stoppt Sparkurs bei VW
Doch einseitige Kürzungen sind rechtlich riskant. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen verpflichtete Volkswagen am 5. Juni zur vollen Auszahlung von Jubiläumsprämien an zwei Mitarbeiter. Der Konzern hatte die Prämien zum 1. Januar 2025 von Prozenten auf niedrigere Pauschalbeträge umgestellt.
Das Gericht argumentierte: Der neue Tarifvertrag wurde erst Ende Januar 2025 unterzeichnet. Für Jubiläen am Neujahrstag gilt noch die alte Regelung. Die betroffenen Mitarbeiter erhalten bis zu 1,45 Monatsgehälter nach 25 Dienstjahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, könnte aber Signalwirkung für ähnliche Fälle haben.
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Neue EU-Regeln belasten Personalabteilungen
Zusätzlich steigt der bürokratische Druck. Zum 7. Juni lief die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ab. Deutschland hat die Vorgaben noch nicht in nationales Recht überführt. Das Bundesfamilienministerium plant eine Umsetzung bis Anfang 2027.
Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen ab 100 Beschäftigten zu regelmäßigen Berichten über geschlechtergetrennte Durchschnittsgehälter. Ziel ist die Schließung der Lohnlücke. In Deutschland liegt sie bei über 15 Prozent – deutlich über dem EU-Schnitt von rund 11 Prozent. Branchenvertreter fordern eine bürokratiearme Umsetzung, um die bereits stark belasteten Unternehmen nicht zusätzlich zu behindern.
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