Gastronomie-Steuersatz: 7% auf Speisen seit Januar 2026
17.06.2026 - 19:43:06 | boerse-global.de
Der Rechner berücksichtigt 19 und 7 Prozent – und vor allem die dauerhafte Regelung für die Gastronomie.
Gastronomie profitiert von dauerhaft niedriger Steuer
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Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine wesentliche Änderung für Restaurants und Cafés. Die Abgabe von Speisen wird dauerhaft mit dem ermäßigten Satz von 7 Prozent besteuert. Für Getränke bleibt es bei 19 Prozent. Diese klare Trennung ist zentral für die Buchführung – und wird vom neuen Rechner automatisch abgebildet.
Gold und Silber: Steuerfrei nach einem Jahr
Die steuerliche Behandlung von Edelmetallverkäufen bleibt an Haltefristen gebunden. Gewinne aus dem Verkauf von physischem Gold oder Silber sind nach mindestens einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Seit 2024 gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr. Wird dieser Betrag überschritten, unterliegt der gesamte Gewinn der Besteuerung.
Österreich plant Senkung der Lebensmittelsteuer
Während in Deutschland die Sätze stabil bleiben, steht in Österreich eine Reform bevor. Ab dem 1. Juli 2026 sinkt die Umsatzsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel von 10 auf 4,9 Prozent. Betroffen sind Milch, Eier, Gemüse, Obst, Reis und Brot. Gastronomieumsätze und kombinierte Produkte wie die Wurstsemmel sind ausgenommen.
Zur Finanzierung führt Österreich ab dem 1. Oktober 2026 eine Paketabgabe für große Onlinehändler ein. Unternehmen mit mehr als 100 Millionen Euro Jahresumsatz zahlen dann zwei Euro pro Paket. Zudem treten am 1. Juli 2026 neue EU-Zollregeln für Kleinsendungen aus Drittstaaten in Kraft.
E-Rechnungspflicht rückt näher
Parallel zu den Steueränderungen wird die E-Rechnungspflicht für Unternehmen relevanter. Seit 2025 müssen Betriebe technisch in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Ab dem 1. Januar 2027 wird der Versand für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz Pflicht. Ab 2028 gilt das für alle Unternehmen – ausschließlich strukturierte XML-Formate sind dann rechtskonform.
Um bei der kommenden E-Rechnungspflicht rechtlich unangreifbar zu bleiben, sollten Unternehmer die steuerlichen Vorgaben genau kennen. Ein kostenlose Experten-Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, welche Formate und Archivierungsregeln wirklich zählen. E-Rechnung Ratgeber kostenlos anfordern
Für den Online-Handel kommt am 19. Juni 2026 eine neue Verbraucherpflicht. Händler müssen einen gut sichtbaren Widerrufsbutton auf ihren Plattformen integrieren. Die Schaltfläche soll den Widerruf von Waren und Dienstleistungen so einfach machen wie den ursprünglichen Vertragsabschluss.
Deutsche zahlen immer häufiger digital
Die steuerlichen und rechtlichen Änderungen treffen auf einen Wandel der Zahlungsgewohnheiten. Eine Bundesbank-Studie aus dem Zeitraum September bis Dezember 2025 zeigt: Erstmals wurden mehr als die Hälfte aller Zahlungen bargeldlos abgewickelt. Mit 55 Prozent übertrafen digitale Zahlungsmittel wie Girocard und mobile Bezahlsysteme die Barzahlung. Dennoch gaben 80 Prozent der Befragten an, dass ihnen die Möglichkeit zur Barzahlung weiterhin wichtig sei.
Gleichzeitig stieg das Privatvermögen in Deutschland. Die Zahl der Millionäre wuchs 2025 um mehr als elf Prozent auf rund 1,78 Millionen. Das Gesamtvermögen der privaten Haushalte wurde auf über 23,3 Billionen Dollar beziffert.
