Fluggastrechte, Regeln

Fluggastrechte: Neue Regeln für Millionen Reisende ab 2027

Veröffentlicht: 10.07.2026 um 08:33 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Neue EU-Fluggastrechte ab 2027: Airlines müssen Handgepäck im Ticketpreis inkludieren und Entschädigungsfristen verkürzen sich auf neun Monate.

EU-Parlament reformiert Fluggastrechte: Mehr Schutz für Reisende ab 2027
Ein Reisepass und eine Bordkarte liegen auf einer Flughafentheke mit verschwommenen Reisenden im Hintergrund. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Mit 646 Stimmen stimmten die Abgeordneten für eine Neufassung, die Reisende bei Verspätungen und Annullierungen besser schützt. Die bisherigen Regeln aus dem Jahr 2004 werden damit abgelöst. Der Beschluss folgt auf einen Kompromiss der EU-Mitgliedstaaten vom 12. Juni.

Handgepäck muss im Ticketpreis enthalten sein

Airlines müssen künftig von Beginn der Buchung an Preise inklusive Handgepäck ausweisen. Versteckte Gebühren sind damit tabu. Persönliche Gegenstände wie kleine Taschen bleiben kostenlos. Für größere Kabinenkoffer dürfen Airlines weiterhin Entgelte verlangen – allerdings nur, wenn sie transparent kommuniziert werden.

Die Entschädigungssätze bleiben unverändert. Bei Verspätungen über drei Stunden gibt es weiterhin 250 Euro (bis 1.500 Kilometer), 400 Euro (bis 3.500 Kilometer) und 600 Euro (über 3.500 Kilometer). Eine Reduzierung um 50 Prozent ist möglich, wenn eine Umleitung erfolgt und die Verspätung maximal vier Stunden beträgt.

Familien profitieren von Sitzplatz-Garantie

Eltern mit Kindern unter 14 Jahren können künftig kostenlos Sitzplätze direkt neben ihren Kindern reservieren. Gleiches gilt für Menschen mit Behinderungen, Personen mit eingeschränkter Mobilität und Schwangere.

Bei Flugausfällen oder Verspätungen über drei Stunden muss die Airline innerhalb dieser Frist eine Alternative anbieten – auch mit anderen Airlines, über alternative Routen oder per Bahn. Erfolgt kein Angebot, dürfen Passagiere selbst organisieren. Die Airline muss dann Kosten bis zu 400 Prozent des ursprünglichen Ticketpreises erstatten.

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Die No-Show-Klausel wird eingeschränkt: Wer den Hinflug nicht antritt, darf den Rückflug trotzdem nutzen.

Kürzere Fristen für Entschädigungsansprüche

Die Frist für die Einreichung von Entschädigungsanträgen wird EU-weit vereinheitlicht. Statt bisher drei bis fünf Jahren gilt künftig eine Frist von neun Monaten. Juristen erwarten, dass dadurch viele ältere Ansprüche verfallen.

Airlines müssen Passagiere innerhalb von 96 Stunden nach Reiseende proaktiv über ihre Rechte informieren. Nach Eingang eines Antrags hat das Unternehmen 30 Tage Zeit für die Zahlung oder eine fundierte Ablehnung. Keinen Anspruch gibt es bei Naturkatastrophen, Krieg, schweren Unwettern oder Streiks der Flugsicherung. Technische Defekte am Flugzeug zählen nicht als außergewöhnliche Umstände.

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Neue Regeln gelten ab 2027

Der Rat der EU muss noch formal zustimmen – das wird für August erwartet. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt haben Airlines zwölf Monate Zeit zur Umsetzung. Mit dem vollständigen Inkrafttreten rechnet die EU in der zweiten Jahreshälfte 2027. Die Regeln gelten dann für alle Fluggesellschaften mit Sitz in der EU sowie für alle Abflüge von EU-Flughäfen.

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