EuGH stärkt Rechte: Pflegende Eltern erhalten Schutz durch Assoziation
30.05.2026 - 01:15:10 | boerse-global.deVom Europäischen Gerichtshof bis zum Berliner Arbeitsgericht – die Anforderungen an Unternehmen bei der Wiedereingliederung und beim Diskriminierungsschutz werden immer komplexer.
Klage gegen „AGG-Hopping" abgewiesen
Das Berliner Arbeitsgericht hat am 28. Mai 2026 eine Klage auf Schadensersatz in Höhe von 17.500 Euro abgewiesen. Der Kläger Nick T. hatte der Deutschen Vergabe- und Vertragsplattform (DVNW) vorgeworfen, ihn wegen seiner Geschlechtsidentität benachteiligt zu haben. Grund: Eine Stellenanzeige für eine Beraterposition enthielt nicht den üblichen Zusatz „m/w/d" (männlich/weiblich/divers).
Das Gericht sah in der Klage einen Rechtsmissbrauch – ein klassischer Fall von sogenanntem „AGG-Hopping“. Dabei bewerben sich Personen nicht aus echtem Interesse an der Stelle, sondern um formale Fehler im Bewerbungsprozess abzumahnen. Die Richter werteten den Status des Klägers als Vollzeitstudent und die Geschwindigkeit, mit der die Klage eingereicht wurde, als eindeutige Indizien. Der Anwalt des Klägers kündigte bereits Berufung an.
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Anders lag der Fall beim Hessischen Landesarbeitsgericht: Am 26. Januar 2026 entschieden die Richter, dass die Bewerbung eines Mannes auf eine Stelle als „weibliche Bürokraft" nicht automatisch rechtsmissbräuchlich sei. Der Kläger erhielt eine Entschädigung in Höhe von 1,5 Monatsgehältern. Die Begründung: Arbeitgeber müssen ein systematisches, gewinnorientiertes Motiv nachweisen – bloße Indizien wie standardisierte Bewerbungsschreiben reichen nicht.
EuGH stärkt Rechte pflegender Angehöriger
Ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-38/24, Bervidi) vom 11. September 2025 erweitert den Diskriminierungsschutz: Eltern, die behinderte Kinder betreuen, fallen künftig unter das Prinzip des „Schutzes durch Assoziation". Arbeitgeber müssen diesen Beschäftigten aktiv angemessene Anpassungen anbieten – etwa feste Arbeitszeiten oder eine veränderte Aufgabenzuteilung. Voraussetzung: Die Maßnahmen dürfen das Unternehmen nicht unzumutbar belasten.
Der EuGH stellte klar, dass vorübergehende Lösungen bei dauerhaften Pflegeverpflichtungen nicht ausreichen. Wichtig für betroffene Arbeitnehmer: Ansprüche auf Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) müssen innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden.
Betriebliches Eingliederungsmanagement: Fallstricke für Arbeitgeber
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) bleibt ein zentrales Thema im Arbeitsrecht. Nach Paragraph 167 SGB IX soll es krankheitsbedingte Kündigungen verhindern. Zwar ist ein BEM keine formelle Kündigungsvoraussetzung, doch wer es versäumt oder fehlerhaft durchführt, trägt vor Gericht die volle Beweislast.
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Das Landesarbeitsgericht Köln präzisierte am 23. Oktober 2025: Eine krankheitsbedingte Kündigung ist unwirksam, wenn ein Mitarbeiter das BEM ablehnt, aber offensichtlich nicht vollständig versteht, worum es geht. Besonders tückisch: Widersprüchliche Aussagen – etwa die Ablehnung des Verfahrens bei gleichzeitiger Bitte um Anwesenheit des Betriebsrats – zwingen den Arbeitgeber zu weiterer Aufklärung.
Das Bundesarbeitsgericht hat klare Vorgaben für BEM-Einladungen festgelegt:
- Sechs Pflichtangaben müssen enthalten sein, darunter der Zweck des Verfahrens und seine Freiwilligkeit
- Fehlende Datenschutzerklärungen stoppen das Verfahren nicht
- Einmal eingeleitete BEM-Prozesse verfallen nicht
Arbeitsmarkt: Leichte Entspannung bei hohem Fachkräftemangel
Die Bundesagentur für Arbeit meldet für Mai 2026 einen Rückgang der Arbeitslosigkeit um 58.000 Personen auf 2,95 Millionen – eine Quote von 6,3 Prozent. Gleichzeitig bleiben 643.000 Stellen unbesetzt, vor allem in 157 Engpassberufen. Besonders betroffen: Pflege, Physiotherapie, Sozialarbeit sowie Elektro- und Metallberufe.
Ende Mai 2026 trafen sich Vertreter von Regierung, Arbeitgebern und Gewerkschaften im Kanzleramt zur Vorbereitung eines Reformgipfels am 10. Juni. Thema: ein Paket aus Steuerentlastungen und Bürokratieabbau zur Wachstumsförderung. Parallel warnt das Gesundheitsministerium vor den Plänen von Gesundheitsministerin Nina Warken für eine Teil-Krankschreibung (25, 50 oder 75 Prozent der Arbeitszeit). Die Kritik: zu hoher bürokratischer Aufwand und kaum präzise ärztliche Einschätzung möglich.
Für die zweite Jahreshälfte 2026 sind mehrere Schulungen geplant, darunter spezielle BEM-Seminare für Betriebsräte in Hannover und Walsrode – von Grundlagenworkshops im August und November bis zu fortgeschrittenen Gesprächstechniken Ende Oktober.
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