DSGVO-Strafe: Gericht senkt Deutsche-Wohnen-Bußgeld um 94%
10.06.2026 - 10:47:21 | boerse-global.de
Das Landgericht Berlin hat das DSGVO-Bußgeld gegen Deutsche Wohnen von 14,5 Millionen auf 900.000 Euro gesenkt.
Die Richter bestätigten zwar den Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung, bewerteten ihn aber deutlich milder als die Aufsichtsbehörden. Das Immobilienunternehmen hatte zwischen Mai 2018 und März 2019 versäumt, nicht mehr benötigte Mieterdaten zu löschen.
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Mildernde Umstände im Millionen-Fall
Die Berliner Datenschutzbeauftragte hatte ursprünglich die Millionenstrafe verhängt. Doch das Gericht wertete das Verhalten des Konzerns im Nachgang positiv.
Ausschlaggebend für die Reduzierung: die Kooperationsbereitschaft der Deutschen Wohnen und umfangreiche Investitionen in den Datenschutz. Konkret hoben die Richter ein neues Archivsystem hervor, das rund 4 Millionen Euro gekostet hat.
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Die Staatsanwaltschaft hatte 7,3 Millionen Euro gefordert. Das Gericht hielt 900.000 Euro für ausreichend abschreckend. Das Urteil (Az.: 526 OWiG LG 1/20) ist noch nicht rechtskräftig.
Grundsatzurteil mit Signalwirkung
Der Fall gilt als richtungsweisend für die DSGVO-Durchsetzung in Deutschland. Das Verfahren war zeitweise ausgesetzt – bis der Europäische Gerichtshof im Dezember 2023 klärte, dass Unternehmen auch ohne konkreten Verstoß einer Führungsperson sanktioniert werden können.
An den Finanzmärkten fiel die Reaktion verhalten aus. Die Vonovia-Aktie legte am Handelstag leicht um 0,7 Prozent auf 19,84 Euro zu. Die Papiere der Tochter Deutsche Wohnen gaben um 0,66 Prozent auf 18,00 Euro nach.
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