Witwenrente-Reform: Rentensplitting soll 24,2-Prozent-Lücke schließen
10.06.2026 - 11:23:04 | boerse-global.de
Ein verpflichtendes Rentensplitting für Ehepaare könnte das bisherige System ablösen.
Die Expertenkommission will ihre Empfehlungen am 29. Juni 2026 an Arbeitsministerin Bärbel Bas übergeben. Im Zentrum steht die Frage: Wie macht man die Altersvorsorge für beide Partner gerechter?
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Beim Rentensplitting werden die während einer Ehe erworbenen Rentenansprüche beider Partner addiert und zu je 50 Prozent aufgeteilt. Das Ziel: die eigenständige Altersabsicherung beider Partner stärken.
Besonders Frauen sollen davon profitieren. Die geschlechtsspezifische Altersvorsorgelücke (Gender Pension Gap) liegt unter Einbeziehung der Hinterbliebenenrente bei 24,2 Prozent. Ohne diese steigt sie auf 36 Prozent.
Ein freiwilliges Rentensplitting gibt es bereits seit 2002 – doch es findet kaum Anwendung. Jährlich entscheiden sich weniger als 1.000 Paare dafür. 2024 waren es laut Deutscher Rentenversicherung gerade einmal 111 Paare.
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hatte die Umstellung auf ein verpflichtendes Modell bereits in seinem Jahresgutachten 2023/24 befürwortet. Der Grund: Es erhöht die Anreize für die Erwerbstätigkeit von Zweitverdienern.
Wer profitiert – und wer verliert
Ein verpflichtendes Splitting würde die rechtliche Stellung von Hinterbliebenen deutlich verändern. Der wesentliche Unterschied: Bei der herkömmlichen Witwenrente werden eigene Einkünfte auf den Rentenanspruch angerechnet – sobald sie einen Freibetrag überschreiten. Ab Juli 2026 liegt dieser bei 1.122,53 Euro monatlich.
Beim Splitting gelten die erworbenen Rentenpunkte als eigene Ansprüche. Eine Anrechnung weiterer Einkunftsarten entfällt.
Analysen zeigen: Das Splitting-Modell lohnt sich für Hinterbliebene ab einem zusätzlichen Einkommen von rund 400 Euro (bei Partnern ohne eigene Rentenansprüche) beziehungsweise ab 800 bis 900 Euro (bei geringen eigenen Ansprüchen).
Doch es gibt auch Verlierer. Wirtschaftsforscher vom Ifo-Institut geben zu bedenken: Die Reform bringt kurzfristig keine Einsparungen. Es handele sich primär um eine Umverteilung innerhalb von Partnerschaften.
Modellrechnungen der Rentenversicherung aus dem Jahr 2020 zeigen das Spannungsfeld: Eine Frau erhielt inklusive Witwenrente monatlich 1.475,34 Euro. Nach einem hälftigen Splitting käme sie nur auf 1.013,85 Euro.
Bestandsschutz für Millionen Rentner
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Um bestehende Rentner zu schützen, diskutiert die Kommission einen umfassenden Bestandsschutz für die rund 5,15 Millionen bereits laufenden Witwen- und Witwerrenten. Auch langfristige Übergangsfristen stehen im Raum.
Die Kosten für die aktuelle Witwenrente liegen jährlich knapp 19 Milliarden Euro höher als bei einer flächendeckenden Anwendung des Splitting-Modells. Kritiker argumentieren: Die seit 1911 bestehende Witwenrente entspreche nicht mehr der modernen Lebensrealität und zementiere die ökonomische Abhängigkeit in der Ehe.
Nach der Übergabe der Kommissionsvorschläge Ende Juni sollen die Ergebnisse in ein größeres Rentenreformpaket der Bundesregierung einfließen. Ob und wann eine gesetzliche Umsetzung erfolgt, bleibt abzuwarten.
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