DocMorris-Sozialplan: Abfindungen 50% höher als gesetzlich vorgeschrieben
23.06.2026 - 21:50:11 | boerse-global.de
Die Gewerkschaft De Unie hat am 23. Juni 2026 eine wichtige Präzisierung im Sozialplan des Versandapotheken-Konzerns vorgenommen. Konkret geht es um die Ausgestaltung der Abfindungsregelungen – und darum, was „günstiger“ für die Arbeitnehmer bedeutet.
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Höhere Abfindungen als gesetzlich vorgeschrieben
Die Gewerkschaft stellte klar: Die im Sozialplan gewählte Formulierung sei als vorteilhaftere Regelung für die Beschäftigten zu verstehen. Das bezieht sich auf die Höhe der Zahlungen – nicht auf eine Kostenersparnis für das Unternehmen.
Der Unterschied ist deutlich: Während das niederländische Gesetz ein Drittel eines Bruttomonatsgehalts pro Dienstjahr vorsieht, sieht der ausgehandelte Sozialplan 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr vor.
Die Präzisierung kommt nicht zufällig. Erst am 20. Juni 2026 waren die Verhandlungen beim Wettbewerber Zalando für dessen Logistikstandort in Erfurt gescheitert. Dort forderte die Arbeitnehmerseite deutlich höhere Summen. Seit dem 23. Juni 2026 arbeitet nun eine Einigungsstelle an einer Lösung – der geplante Schließungstermin ist Ende September.
Börse reagiert verhalten positiv
Die Nachricht kam an den Märkten gut an. Am Vormittag des 22. Juni 2026 stieg die DocMorris-Aktie an der SIX Swiss Exchange zeitweise um 1,8 Prozent auf 8,31 CHF.
Damit liegt das Papier deutlich über dem 52-Wochen-Tief von 3,92 CHF aus dem März. Vom Höchstwert aus dem August des Vorjahres ist es aber noch weit entfernt.
Die operativen Zahlen zeigen den Druck: Im zweiten Quartal des Vorjahres verbuchte DocMorris einen Verlust von 1,06 CHF je Aktie. Der Umsatz lag bei 260,83 Millionen CHF – ein Rückgang von rund sieben Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Analysten rechnen für das Gesamtjahr 2026 mit einem Ergebnis von minus 1,779 CHF je Aktie.
Steuerliche Fallstricke für betroffene Mitarbeiter
Für die Beschäftigten wird es kompliziert. Seit Anfang 2025 müssen Arbeitnehmer die sogenannte Fünftelregelung zur steuerlichen Entlastung bei Abfindungen selbst beantragen. Der Arbeitgeber wendet sie nicht mehr automatisch an. Die Abfindung wird zunächst wie reguläres Einkommen besteuert – das erfordert sorgfältige Planung.
Hinzu kommt: Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 1. April 2026 sind Kündigungen unwirksam, wenn die Massenentlassungsanzeige fehlerhaft ist oder vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat erfolgt. Solche Fehler lassen sich nicht nachträglich heilen.
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Für Führungskräfte könnten alternative Modelle attraktiver sein. Experten raten zu mehrstufigen Übergangsvergütungen oder der Fortführung betrieblicher Altersversorgungen. Der Grund: Bei hohen Einmalzahlungen fressen Steuern und wegfallende Rentenansprüche oft einen signifikanten Teil der Nettoauszahlung.
