Pauschalzoll ab Juli: EU verschärft Regeln gegen Temu und Shein
23.06.2026 - 21:50:11 | boerse-global.de
Seit dem 16. Juni 2026 testen vier Unternehmen den digitalen Ausfuhrschein. Die papiergebundene Exportbestätigung für Nicht-EU-Reisende soll durch ein elektronisches Verfahren ersetzt werden. Doch eine zentrale Hürde bleibt bestehen.
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Bagatellgrenze bleibt unangetastet
Kunden aus der Schweiz oder anderen Nicht-EU-Staaten bekommen die Mehrwertsteuer weiterhin erst ab einem Warenwert von 50 Euro zurück. Die Verwaltung hält an dieser Grenze fest – trotz der Digitalisierung.
In der Grenzregion sorgt das für Diskussionen. Befürworter verweisen auf den geringeren Verwaltungsaufwand für Zoll und Händler. Teile des Einzelhandels hatten auf eine Absenkung gehofft.
Testphase läuft unterschiedlich
Die IHK Hochrhein-Bodensee berichtet von gemischten Fortschritten bei der technischen Umsetzung. Ein Unternehmen sei bereits voll einsatzfähig. Ein relevanter Dienstleister befinde sich noch in der Umsetzungsphase.
Langfristig soll das neue System die Warteschlangen an den Grenzen verkürzen. Statt manuellem Abstempeln von Papierbelegen wird die Ausfuhrbestätigung elektronisch erfasst und direkt an die erstattungsberechtigten Stellen übermittelt.
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Weitere Änderungen im grenzüberschreitenden Handel
Ab dem 1. Juli 2026 fällt die Zollfreigrenze für Sendungen bis 150 Euro komplett weg. Stattdessen gilt ein Pauschalzoll von 3 Euro pro Warenkategorie. Die Maßnahme richtet sich vor allem gegen Plattformen wie Temu, Shein oder AliExpress und soll Wettbewerbsnachteile für europäische Händler abbauen. Eine Übergangsfrist läuft bis Sommer 2028.
Doch damit nicht genug: Österreich plant ab Oktober 2026 eine spezielle Paketabgabe. Auf EU-Ebene ist ab November 2026 eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 2 Euro für bestimmte Sendungen im Gespräch.
